Pflicht zur Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien gilt in Baden-Württemberg nun auch für bestehende Gebäude

Wer ab dem 1. Januar 2010 eine bestehende zentrale Heizungsanlage austauscht, ist verpflichtet, erneuerbare Energieträger einzusetzen. Der Anteil muss dabei 10 Prozent der Gesamtwärmeversorgung entsprechen. Dieser vorgeschriebene Mindestanteil ist so gewählt, dass er ohne weiteres über eine thermische Solaranlage gedeckt werden kann, die beispielsweise eine Gasbrennwertheizung ergänzt. Als weitere Alternativen kommen z.B. auch Holzpelletheizungen oder Erdwärmepumpen in Frage. Gebäude-eigentümer können folglich selbst wählen, welcher Energieträger zum Einsatz kommt.

Außerdem ist auch eine ersatzweise Erfüllung möglich. Statt dem Einsatz von erneuerbaren Energien kann z.B. ein erhöhter Wärmeschutz durch Dämmmaßnahmen angerechnet werden. In Abhängigkeit des Baujahres muss dabei das Anforderungs-niveau der Energieeinsparverordnung um ein bestimmtes Maß unterschritten werden.

Die 2. Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) Baden-Württemberg ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten, die eine anteilige Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in bestehenden Wohngebäuden regelt.

Als erstes Bundesland hatte Baden-Württemberg bereits zum 01. April 2008 eine Nutzungspflicht für den Wohnungsneubau eingeführt. Im Geltungsbereich der Neubauten wurde das Baden-Württembergische Gesetz aber zum 01. Januar 2009 durch das bundesweit gültige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EWärmeG) abgelöst, welches für alle neu errichteten Gebäude, also auch für Nichtwohngebäude gilt.

Da der größte Teil der Heizenergie aber in Gebäuden älteren Baujahres verbraucht wird, sollen in Baden-Württemberg ab sofort erneuerbare Energieträger auch bei der Erneuerung bestehender Heizungsanlagen eingesetzt werden.

Es gibt viele Möglichkeiten, die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zu erfüllen. Mit einer qualifizierten Energieberatung können Sie die passende Lösung für Ihr Gebäude finden.

Weitere Informationen und den Gesetzestext finden Sie auf den Seiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg.