Im Online-Vortrag am 14. Dezember beantwortet die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) die wichtigsten Fragen zum Laden von E-Autos in Mehrfamilienhäusern.
Spezial-Vortrag für Wohnungseigentümergemeinschaften
Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf. Doch noch herrscht häufig Unsicherheit. Es stellen sich viele Fragen sobald der Umstieg auf das Elektroauto bevorsteht: Wie kann ich mein
E-Auto in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz unseres Mehrfamilienhauses laden? Welche Rechte und technischen Möglichkeiten habe ich als Mieter*in oder Wohnungsbesitzer*in? Wie gehe ich vor, wenn ich eine Ladestation für mein E-Auto installieren möchte?
In ihrem Impulsvortrag rückt Kristine Simonis, Expertin für nachhaltige Mobilität bei der KEK, diese Fragen in den Fokus. Sie informiert Bewohner*innen und Vermieter*innen über die wichtigsten Grundlagen der E-Mobilität für WEG sowie Ladestationen und Fördermöglichkeiten. Im Anschluss ist noch Zeit für Fragen der Teilnehmenden.
Datum und Uhrzeit:
Der kostenfreie Online-Vortrag findet am Mittwoch, 14.12.2022 um 12 Uhr via Zoom statt.
Anmeldung und weitere Informationen:
Die Registrierung erfolgt über diesen Link: https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZMrcO6trDMvGdWzxt7ZSfRP7SvTYmKH9ihL
Zur Veranstaltungsseite geht es hier.
Weitere Informationen
Der BW-e-Solar-Gutschein: das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert E-Fahrzeug und Wallboxen in Kombination mit einer PV-Anlage
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Pauschal werden 1000 Euro für die Anschaffung (Kauf oder Leasing) eines der genannten E-Fahrzeuge gefördert, wenn gleichzeitig eine PV-Anlage betrieben ist oder installiert wird. Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung ist, dass
- das E-Fahrzeug für mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen ist. Die maximale Förderung beim Leasing erstreckt sich auf 3 Jahre.
- die PV-Anlage vom Antragssteller betrieben wird bzw. ab Zuwendungsbescheid innerhalb der nächsten 6 Monaten Anlagenbetreiber durch die Installation einer PV-Anlage wird.
- Die Anlage mindestens 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweist.
Für die Anschaffung einer Wallbox in Verbindung mit der Anschaffung des E-Fahrzeugs können zudem pauschal 500 Euro Förderung beantragt werden. Die Wallbox muss dabei aus der PV-Anlage gespeist werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Verkehrsministerium BW und der L-Bank.
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Foto: ©Hans Urban