*Das Förderprogramm ist für 2023 geschlossen.* 

Seit März steht das Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ wieder zur Verfügung. Julia Hochschild, Projektkoordinatorin Karlsruher EnergieQuartiere und Expertin für Fördermittel bei der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK), wirft einen Blick auf die aktuellen Förderbedingungen des KlimaBonus und erklärt, für welche Maßnahmen Mittel beantragt werden können.


 
Wozu gibt es den KlimaBonus?

Der KlimaBonus ist Teil des Klimaschutzkonzeptes 2030 der Stadt Karlsruhe. Mithilfe des Förderprogramms sollen Investitionen in Energieeinsparung und Gebäudesanierung angestoßen und damit auch die CO2-Emissionen in Karlsruhe reduziert werden. 

Wer kann einen Antrag für den KlimaBonus stellen?

Alle Eigentümer*innen von Wohngebäuden im Stadtkreis Karlsruhe, die Maßnahmen im Sinne des KlimaBonus durchführen möchten. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für die Wohngebäude vor 1995 gestellt wurde. Den Antrag auf Förderung kann man digital beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe einreichen. Hier ist zu beachten, dass der Antrag immer vor Beginn der Arbeiten am Gebäude zu stellen ist. 

Welche Maßnahmen werden mit dem KlimaBonus gefördert und was muss man dabei beachten?
  1. Einzelne Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes:
    Gefördert werden z.B. Dämmung der Fassade, des Daches oder der Austausch der Fenster. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass die Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Energieberatung vorgeschlagen wurden (entweder bei einer Beratung bei der KEK oder durch einen freien Energieberater). Darüber hinaus müssen die zuschussfähigen Kosten mind. 20.000 € betragen und die Durchführung der Maßnahmen durch einen Fachbetrieb erfolgen.
  2. Zuschlag bei Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe
  3. Erreichen eines Effizienzhaus-Standards
  4. Photovoltaik-Anlagen
    Um die Förderung zu erhalten müssen die Photovoltaik-Anlagen von einem Fachbetrieb installiert werden. Außerdem muss die Errichtung der Anlage auf freiwilliger Basis und nicht im Zuge einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. bei einer grundlegenden Dachsanierung) erfolgen. Der Förderantrag kann innerhalb eines Jahres nach der Installation gestellt werden.
Wo gibt es weitere Informationen?

Auf der Webseite des Liegenschaftsamtes der Stadt Karlsruhe gibt es weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare:

Für weitere Fragen rund um Sanierung und Fördermittel helfen auch die Energieberater*innen der KEK gerne weiter.

 
Angebote der KEK

Zu Gebäudesanierung, Fördermitteln,  Heizungstausch und Erneuerbare Energien berät die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) kostenfrei und neutral: weitere Informationen und  Terminvereinbarung.

Außerdem finden regelmäßig Online-Vorträge zu den oben genannten Themen statt. 
Für April gibt es zum Beispiel eine Spezial-Serie zum Thema Heizen. Die nächsten Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude wurde vorläufig gestoppt. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst und beraten Sie kostenfrei zu Fördermitteln


Die Bundesregierung hat die Förderung von Effizienzhäusern und der energetischen Sanierung mit sofortiger Wirkung gestoppt. Grund dafür ist der große Ansturm auf die Fördermittel, der die bereitgestellten Mittel deutlich übersteigt. Nun soll die Förderung grundlegend reformiert werden.

Welche Förderungen werden eingestellt?
  • Neubauförderung nach Standard Energieeffizienzhaus 55: diese Förerung wäre zum Monatsende ohnehin ausgelaufen und wird nicht neu aufgenommen.
  • Förderung für energieeffiziente Sanierungen: Sie soll wiederaufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
  • Neubauförderung nach Standard Effizienzhaus 40: noch ist unklar, ob diese Förderung wieder aufgenommen wird. Die Entscheidung ist abhängig von Haushaltsmitteln und soll zügig getroffen werden.
Was ist das Ziel der Reformierung?

Fördermittel sollen künftig gezielt dort eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten ist. Im Gebäudebereich ist das v.a. für Sanierungsmaßnahmen der Fall.

BAFA-Förderung nicht betroffen

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung.

Beratung zu Fördermitteln bei der KEK

Sie haben den Durchblick über den Förderdschungel verloren? Unsere Expert*innen beraten Sie im KEK-Beratungszentrum kostenlos und unabhängig.
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Weitere Informationen

Foto: © KEA-BW