Auch im dritten Jahr nach Einführung erfreut sich das Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ großer Beliebtheit und wird vielfach als Unterstützung bei der Finanzierung von Investitionen zum Klimaschutz im privaten Gebäudesektor in Anspruch genommen.
Wie die Stadt Karlsruhe Ende August mitteilte, wurde das Förderziel für 2023 vorzeitig erreicht, sodass das Förderprogramm für dieses Jahr geschlossen wurde. Eine Wiederauflage des Programms für 2024 ist geplant.
Weitere Informationen: zur vollständigen Pressemitteilung (Stadt Karlsruhe)
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Seit 2023 gibt es für die privaten Betreiber von Photovoltaikanlagen erhebliche Erleichterungen, denn die Bundesregierung möchte den PV-Ausbau auf Dächern und Freilandflächen vorantreiben. |
Für Anlagen, in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung, wie sie typisch für Einfamilienhäuser sind, wurden Förderungen erweitert, Steuern abgeschafft und es gelten höhere Vergütungssätze, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Wichtig ist, für die dauerhafte höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich bis zum 30. November dem zuständigen Netzbetreiber als Volleinspeise-Anlage gemeldet werden.
Neu ist auch, dass erstmalig in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt und ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt jetzt ihren gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen.
Hinzu kommen Fördermöglichkeiten aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard, mit denen die Anlage und der Stromspeicher oder die Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Batteriespeicher finanziert werden können. Manche Bundesländer und Kommunen unterstützen die Anschaffung von Batteriespeichern zusätzlich mit Förderprogrammen.
Wichtig ist auch hier, dass der Förderantrag stets vor! dem Beginn einer Maßnahme gestellt wird.
Bei der Einkommensteuer ab 2023 (also für das Jahr 2022) sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt steuerfrei. Das gilt für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern, Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden.
Monika Wilkens, Energieexpertin der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und betont jedoch auch vor diesem Hintergrund: „Für die meisten Verbraucherinnen ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Auch eine Kombination von beispielsweise einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung ist möglich.
Kostenfreie Beratung im KEK-Beratungszentrum & Veranstaltungen
Fragen zu den Themen Energiesparen, Photovoltaik, Gebäudesanierung, Heizungstechnik sowie E-Mobilität beantwortet die KEK in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kostenfrei und neutral im KEK-Beratungszentrum. Beratungstermine können unter www.kek-karlsruhe.de/terminvereinbarung oder Tel. 0721/480 880 gebucht werden. Alle aktuellen Veranstaltungen sowie Anmeldemöglichkeiten gibt es unter www.kek-karlsruhe.de/veranstaltungen.
Veranstaltungen bis zur Sommerpause im August:
- Online-Vortrag „Elektromobilität: Der Weg zum E-Auto“ am Mittwoch, 19. Juli um 15:30 >> Infos und Anmeldung
- Geführter Spaziergang zu Sanierungsbeispielen in Hohenwettersbach (Schwerpunkt: Wärmepumpen im Altbau) am Donnerstag, 20. Juli um 18 Uhr >> Infos und Anmeldung
- Seminar „Sie fragen – wir antworten: Welche Auswirkungen hat das neue Heizungsgesetz auf mein Eigenheim?“ am Dienstag, 25. Juli um 16 Uhr im KEK-Beratungszentrum >> Infos und Anmeldung
- Online-Vortrag „Wärmepumpen optimieren und mit Photovoltaik koppeln“ am Mittwoch, 26. Juli um 17 Uhr >>Infos und Anmeldung
- Online-Vortrag „Sonnige Aussichten: Einführung in die Nutzung von Balkon-PV“ am Donnerstag, 27. Juli um 15 Uhr >> Infos und Anmeldung
- Online-Vortrag „Photovoltaik auf dem Eigenheim: Grundlagen“ am Donnerstag, 27. Juli um 16:30 Uhr >> Infos und Anmeldung
Gemeinsam mit Zukunft Altbau informiert die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am 18. Januar über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Spezial-Vortrag für Sanierungswillige
Eine energetische Sanierung des Wohngebäudes bringt für Eigentümerinnen und Eigentümer viele Vorteile mit sich: Gegenüber einem unsanierten Gebäude können 50-80 % der Energie- und Heizkosten eingespart werden. Der Wohnkomfort wird erhöht und auch der Wert der Immobilie wird durch eine Sanierung gesteigert. Für zahlreiche Sanierungsmaßnahmen gibt es von Bund und Land Fördermittel, Zuschüsse zur Finanzierung oder steuerliche Begünstigungen. Diesen Förderdschungel zu durchdringen ist allerdings eine Herausforderung, vor der viele Sanierungswillige stehen. Hier möchte die KEK gemeinsam mit Zukunft Altbau eine Hilfestellung bieten und am 18. Januar im Online-Vortrag „Aktuelle Förderlandschaft für Maßnahmen der Gebäudesanierung“ informieren.
Aktueller Überblick über Fördermittel von Bund und Land
Frank Hettler, Energieberater und Leiter von Zukunft Altbau, gibt einen Überblick zur aktuellen Fördersituation und stellt verschiedene Fördersätze der BEG für Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Standards vor. Welche Maßnahmen sind förderfähig? Wie hoch ist die Förderung? Wer ist überhaupt antragsberechtigt und was sollte man bei der Antragstellung beachten? Hettler gibt Antworten auf diese und weitere Fragen und zeigt anhand von verschiedenen Beispielrechnungen welche Förderungen möglich sind. Im Anschluss steht der Referent für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung.
Datum und Uhrzeit:
Der kostenfreie Online-Vortrag findet am Mittwoch, 18.01.2023 um 17 Uhr via Zoom statt.
Anmeldung und weitere Informationen
Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
Die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude wurde vorläufig gestoppt. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst und beraten Sie kostenfrei zu Fördermitteln
Die Bundesregierung hat die Förderung von Effizienzhäusern und der energetischen Sanierung mit sofortiger Wirkung gestoppt. Grund dafür ist der große Ansturm auf die Fördermittel, der die bereitgestellten Mittel deutlich übersteigt. Nun soll die Förderung grundlegend reformiert werden.
Welche Förderungen werden eingestellt?
- Neubauförderung nach Standard Energieeffizienzhaus 55: diese Förerung wäre zum Monatsende ohnehin ausgelaufen und wird nicht neu aufgenommen.
- Förderung für energieeffiziente Sanierungen: Sie soll wiederaufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
- Neubauförderung nach Standard Effizienzhaus 40: noch ist unklar, ob diese Förderung wieder aufgenommen wird. Die Entscheidung ist abhängig von Haushaltsmitteln und soll zügig getroffen werden.
Was ist das Ziel der Reformierung?
Fördermittel sollen künftig gezielt dort eingesetzt werden, wo die CO2-Einsparung am höchsten ist. Im Gebäudebereich ist das v.a. für Sanierungsmaßnahmen der Fall.
BAFA-Förderung nicht betroffen
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung.
Beratung zu Fördermitteln bei der KEK
Sie haben den Durchblick über den Förderdschungel verloren? Unsere Expert*innen beraten Sie im KEK-Beratungszentrum kostenlos und unabhängig.
>>zur Terminvereinbarung
Weitere Informationen
Foto: © KEA-BW
Karlsruher Familien und Neubürger*innen können noch bis zum 30.11.2021 Anträge für die Förderung von (E-)Lastenrädern stellen
Wer wird gefördert?
Die Stadt Karlsruhe fördert zum zweiten Mal (E-)Lastenräder in Karlsruhe. Nach dem erfolgreichen Förderprogramm für (E-)Lastenräder 2019/2020 können Karlsruher Familien und Neubürger*innen noch bis zum 30.11.2021 Anträge einreichen, um sich ein (E-)Lastenrad fördern zu lassen.
Was wird gefördert?
Als einmaliger Zuschuss werden Lastenräder ohne E-Antrieb mit maximal 600 Euro bezuschusst, E-Lastenräder erhalten eine Förderung von maximal 1000 Euro. Anträge können online eingereicht werden und werden innerhalb der Frist angenommen, solange noch Förderbudget vorhanden ist.
Was ist das Ziel der Förderung?
Die Förderung unterstützt die nachhaltige und stadtverträgliche Mobilitätsentwicklung in Karlsruhe. Ziel ist es Kfz-Fahrten im Stadtgebiet zu verringern, Emissionen und Lärm zu reduzieren und mehr Bürger*innen zum Radfahren zu animieren.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Förderprogramm, dem Antragsverfahren sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier:
Fotos: ©Stadt Karlsruhe