Auch im dritten Jahr nach Einführung erfreut sich das Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ großer Beliebtheit und wird vielfach als Unterstützung bei der Finanzierung von Investitionen zum Klimaschutz im privaten Gebäudesektor in Anspruch genommen.
Wie die Stadt Karlsruhe Ende August mitteilte, wurde das Förderziel für 2023 vorzeitig erreicht, sodass das Förderprogramm für dieses Jahr geschlossen wurde. Eine Wiederauflage des Programms für 2024 ist geplant.
Weitere Informationen: zur vollständigen Pressemitteilung (Stadt Karlsruhe)
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Gemeinsam mit Zukunft Altbau informiert die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am 18. Januar über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Spezial-Vortrag für Sanierungswillige
Eine energetische Sanierung des Wohngebäudes bringt für Eigentümerinnen und Eigentümer viele Vorteile mit sich: Gegenüber einem unsanierten Gebäude können 50-80 % der Energie- und Heizkosten eingespart werden. Der Wohnkomfort wird erhöht und auch der Wert der Immobilie wird durch eine Sanierung gesteigert. Für zahlreiche Sanierungsmaßnahmen gibt es von Bund und Land Fördermittel, Zuschüsse zur Finanzierung oder steuerliche Begünstigungen. Diesen Förderdschungel zu durchdringen ist allerdings eine Herausforderung, vor der viele Sanierungswillige stehen. Hier möchte die KEK gemeinsam mit Zukunft Altbau eine Hilfestellung bieten und am 18. Januar im Online-Vortrag „Aktuelle Förderlandschaft für Maßnahmen der Gebäudesanierung“ informieren.
Aktueller Überblick über Fördermittel von Bund und Land
Frank Hettler, Energieberater und Leiter von Zukunft Altbau, gibt einen Überblick zur aktuellen Fördersituation und stellt verschiedene Fördersätze der BEG für Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Standards vor. Welche Maßnahmen sind förderfähig? Wie hoch ist die Förderung? Wer ist überhaupt antragsberechtigt und was sollte man bei der Antragstellung beachten? Hettler gibt Antworten auf diese und weitere Fragen und zeigt anhand von verschiedenen Beispielrechnungen welche Förderungen möglich sind. Im Anschluss steht der Referent für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung.
Datum und Uhrzeit:
Der kostenfreie Online-Vortrag findet am Mittwoch, 18.01.2023 um 17 Uhr via Zoom statt.
Anmeldung und weitere Informationen
Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
Der BW-e-Solar-Gutschein: das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert E-Fahrzeug und Wallboxen in Kombination mit einer PV-Anlage
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Pauschal werden 1000 Euro für die Anschaffung (Kauf oder Leasing) eines der genannten E-Fahrzeuge gefördert, wenn gleichzeitig eine PV-Anlage betrieben ist oder installiert wird. Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung ist, dass
- das E-Fahrzeug für mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen ist. Die maximale Förderung beim Leasing erstreckt sich auf 3 Jahre.
- die PV-Anlage vom Antragssteller betrieben wird bzw. ab Zuwendungsbescheid innerhalb der nächsten 6 Monaten Anlagenbetreiber durch die Installation einer PV-Anlage wird.
- Die Anlage mindestens 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweist.
Für die Anschaffung einer Wallbox in Verbindung mit der Anschaffung des E-Fahrzeugs können zudem pauschal 500 Euro Förderung beantragt werden. Die Wallbox muss dabei aus der PV-Anlage gespeist werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Verkehrsministerium BW und der L-Bank.
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Foto: ©Hans Urban