Baden-Württemberg will bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, spielt Photovoltaik (PV) in unserem sonnenreichen Bundesland eine ganz zentrale Rolle. Die Photovoltaik-Pflicht soll dabei helfen, das Tempo der Energiewende zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass künftig wirklich alle geeigneten Dach- und Parkplatzflächen für die Solarstromerzeugung genutzt werden. Sanierungsexpertin Julia Hochschild vom Team EnergieQuartiere der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.


Warum überhaupt PV-Pflicht?

In Baden-Württemberg sind noch etwa 88% des Potenzials auf den Dächern ungenutzt. Durch die PV-Pflicht soll der Ausbau der Dachflächen-Photovoltaik vorangetrieben und die Energie dort erzeugt werden, wo sie auch gebraucht wird. Die „Sowieso-da“-Flächen nicht für Photovoltaik zu nutzen, wäre eine verlorene Chance.

Wen betrifft die PV-Pflicht?

Die PV-Pflicht betrifft Bauherr*innen, die ein neues Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, eine grundlegende Dachsanierung oder einen offenen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen planen und realisieren. Die PV-Pflicht bei Neubauten von Gebäuden greift ab einer Nutzfläche von mehr als 50m2. Grundsätzlich sollen Dächer auch so geplant werden, dass sie sich für die Nutzung einer PV-Anlage so gut wie möglich eignen.

Dachsanierung & PV-Pflicht – Was ist zu beachten?

Sobald die Dachabdichtung oder die Dacheindeckung vollständig erneuert wird, kommt die PV-Pflicht ins Spiel. Auch dann, wenn Baustoffe wie Dachziegel wiederverwendet werden. Die PV-Pflicht ist eine Chance, mit der Installation einer PV-Anlage eigenen Sonnenstrom zu produzieren, unabhängiger von steigenden Strompreisen zu werden und den Immobilienwert zu steigern.

Und wie geht’s genau?

Bei individuellen Fragen am besten einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der KEK vereinbaren. Unsere Photovoltaik-Expert*innen helfen bei Fragen rund um die Themen Photovolatik und PV-Pflicht weiter. Zur Terminvereinbarung geht es hier.
Außerdem gibt es auf der Webseite des Umweltministeriums einen Handlungsleitfaden sowie eine Liste mit Fragen und Antworten. Hier sind zahlreiche Informationen darüber zu finden, wie die PV-Pflicht angewendet wird, wie groß die Anlage sein muss, welche Ersatzmaßnahmen möglich sind und welche Ausnahmen gelten.

Angebote der KEK

Zu Gebäudesanierung, Fördermitteln, Heizungstausch und Erneuerbare Energien berät die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) kostenfrei und neutral: weitere Informationen und Terminvereinbarung.

Außerdem finden regelmäßig Online-Vorträge zum Thema Photovoltaik statt. Die nächsten Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.


 
Weitere Informationen auf der Webseite des Umweltministeriums

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der die Umstellung auf erneuerbare Energien bei Heizungen vorantreiben soll. Das hat bei manchen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Sorgen ausgelöst, dass sie ihre Öl- oder Gasheizung zeitnah austauschen müssen. Ein Überblick über die Neuregelung zeigt, dass die Sorgen unbegründet sind. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.


 
Zukunft Altbau rät, den Heizungstausch frühzeitig vorzubereiten

Kern des Entwurfs ist, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll – Übergangsfristen federn die Umstellung ab. Das Gesetzesvorhaben zielt vor allem auf jene Heizungen, die bald sowieso ausgetauscht werden müssen, da sie zu ineffizient sind oder kaputtzugehen drohen. Erneuerbare Heizungen sind spätestens seit der Energiekrise das Maß der Dinge. Auch die Klimaschutzziele werden sich nur erreichen lassen, wenn zeitnah keine neuen, nur mit Erdgas oder Heizöl betriebenen Heizungen eingebaut werden. Für bestehende Heizungen gilt die neue 65-Prozent-Regelung nicht. Bei ihnen sollte man aber die Zeit nutzen und das Haus nach und nach fit für erneuerbare Energien machen.

Wie kann man die 65 Prozent erneuerbare Energien erreichen?

Die neuen Regeln, die sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern können, stehen in einem Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die 65 Prozent erneuerbare Energien für neue Heizungen können in bestehenden Gebäuden unter anderem mit einer Wärmepumpe, dem Anschluss an ein Wärmenetz, einer Holzheizung, Biomethan oder einer Hybridheizung erreicht werden. In einer Hybridheizung sind zwei Wärmeerzeuger integriert, etwa eine Wärmepumpe und eine Gasheizung. Die Wärmepumpe übernimmt die Grundlast, der fossile Wärmeerzeuger im Winter die Spitzenlasten.

Bestandsschutz für bestehende Heizungen

Für bestehende Heizungen gilt ein langjähriger Bestandsschutz, auch eine Reparatur der alten Heizung ist möglich. „Eine ‚Verschrottungsorgie‘ ist daher nicht zu befürchten“, so Frank Hettler, Leiter von Zukunft Altbau. Auch von einem Öl- und Gasheizungsverbot könne keine Rede sein. Erst im Jahr 2045 dürfen laut Entwurf keine fossilen Heizungsanlagen mehr betrieben werden. Der Ausstieg erfolgt stufenweise, um Material- und Personalengpässe zu vermeiden. Zuerst sind die Uraltheizungen dran, dann kommen die neueren Heizungen an die Reihe.

Übergangsfristen für nicht mehr reparable Heizungen

Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, treten Übergangsfristen in Kraft. Dann ist auch die Installation einer fossil betriebenen Heizung möglich, etwa einer gebrauchten – man muss also nicht sofort einen erneuerbaren Ersatz finden. Drei Jahre nach dem Ausfall der alten Heizung muss jedoch eine Heizungstechnologie zum Einsatz kommen, die die Erneuerbaren-Vorgabe erfüllt. Die Übergangsfrist ist insbesondere für nicht hinreichend sanierte Häuser mit einem hohen Wärmeverlust sinnvoll. In dieser Zeitspanne können die Eigentümerinnen und Eigentümer Teile der Gebäudehülle dämmen lassen, so dass danach beispielweise die Nutzung einer Wärmepumpe effizient möglich ist. Es ist zulässig, nach den drei Jahren den Gaskessel im Rahmen einer Hybridheizung weiter für die Lastspitzen zu nutzen.

Die Übergangsfrist verlängert sich auf fünf Jahre, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz in dieser Zeit möglich ist. Die Eigentümer müssen sich dann verpflichten, innerhalb dieser Zeit den Anschluss an eine Wärmenetz vorzunehmen. Bis es so weit ist, kann eine Heizung genutzt werden, die die Erneuerbaren-Vorgabe nicht erfüllt. Für die provisorischen Heizungen auf Basis fossiler Energien soll es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) künftig eine finanzielle Förderung geben – aktuell ist dies nicht möglich.

Den Heizungstausch frühzeitig vorbereiten

Tipp: Ein reibungsloser Umstieg auf die Erneuerbaren-Heizungen gelingt am besten, wenn Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Immobilie, falls nötig, so rasch wie möglich fit für erneuerbare Energien machen. Sie sollten nicht darauf warten, bis die alte Heizung irreparabel kaputt ist. Die maximale Vorlauftemperatur der Heizung sollte bei Wärmepumpen und Co in der Regel nicht über 55 Grad Celsius liegen, besser darunter. Gegebenenfalls ist dafür eine Dämmung von Teilen der Gebäudehülle nötig. Alternativ können größere Heizkörper oder Flächenheizungen eingebaut werden. Das erspart später eine provisorische Heizung mit den fälligen Zusatzkosten – und man kann gleich beispielsweise eine Wärmepumpe als alleinigen Wärmeerzeuger einbauen lassen.

Die Wärmewende zuhause lohnt sich. Erneuerbare-Energien-Heizungen schonen nicht nur das Klima. Wer sie nutzt, macht sich unabhängig von den hohen Kosten für Erdgas und Öl und den Preisschwankungen der fossilen Energien. Langfristig werden die Erneuerbaren auch aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung im Betrieb günstiger sein. Und das, obwohl die Anschaffungskosten für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien nach Abzug der Förderung aktuell meist höher sind als die von Öl- und Erdgasheizungen.

Kostenfreie Beratung im KEK-Beratungszentrum & Online-Vorträge

Bei Fragen zum Heizungstausch helfen Ihnen die Energieberaterinnen und Energieberater im KEK-Beratungszentrum weiter. Die KEK informiert und berät bei individuellen Fragen kostenfrei und neutral im KEK-Beratungszentrum. Weitere Informationen und Terminvereinbarung unter www.kek-karlsruhe.de/terminvereinbarung/.

Im April wird zudem eine besondere Serie von Online-Vorträgen zum Thema „Heizen“ angeboten:

– „Nachtspeicherheizung sanieren“ am 04. April um 17 Uhr

– „Wärmepumpen optimieren und mit Photovoltaik koppeln“ am 12. April um 17 Uhr

– „Einführung in die Heizkostenabrechnung“ am 19. April um 17 Uhr

– „Heizen mit Erneuerbaren Energien: Alternativen zur Öl- und Gasheizung“ am 20. April um 16 Uhr

Weitere Veranstaltungen sind:

„Welche Wärmepumpentechnik passt für mein Haus am besten?“ am 27. März um 17 Uhr

– „Gebäudedämmung und Fenstertausch“ am 29. März um 17 Uhr

 Informationen und Anmeldemöglichkeit unter https://www.kek-karlsruhe.de/veranstaltungen/

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