Neuer Leitfaden des Solar Clusters Baden-Württemberg: Der Ratgeber „Photovoltaik in Gewerbe und Industrie – Solarenergie erfolgreich einsetzen“ zeigt wie Gewerbe und Industriebetriebe Photovoltaik-Projekte realisieren können.


Ziel des Leitfadens

Zahlreiche Handwerks-, Gewerbe- und Industriebetriebe in Baden-Württemberg engagieren sich für Klimaschutz und setzen bereits konkrete Maßnahmen zur CO2-Reduktion um. Eine gute Möglichkeit mit Mehrfachnutzen ist die Investition in die Photovoltaik.

Um Unternehmen einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten und Geschäftsmodelle für Photovoltaik zu geben, hat das Solar Cluster einen neuen Leitfaden explizit für Betriebe konzipiert. Anhand von Praxisbeispielen aus Baden-Württemberg stellen die Autoren anschaulich dar, wie Photovoltaik-Projekte in Gewerbe und Industriebetrieben umgesetzt werden können.

Inhalte

Inhalt des Leitfadens „Photovoltaik in Gewerbe und Industrie – Solarenergie erfolgreich einsetzen“ im Überblick:

  • Vorteile für Gewerbebetriebe & Industrie
  • Vielfältiger Einsatz der Photovoltaik in Unternehmen
  • Überblick und Vergleich über Betreibermodelle für Photovoltaikanlagen
  • Synergien mit Batteriespeicher, E-mobilität und Wärme/Kälte
  • Photovoltaik-Pflicht & CO2-Bilanz
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Gedruckte Exemplare können Sie kostenfrei per E-Mail bestellen. Kontakt: Thomas.Uhland(at)solarcluster-bw.de oder Photovoltaik-Netzwerk BW

Die Broschüre wurde vom Solar Cluster Baden-Württemberg und Fraunhofer ISE im Rahmen des Projekts Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg ausgearbeitet. Das Projekt wird gefördert vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Die KEK berät kostenfrei

Die KEK berät insbesondere kleine und mittlere Unternehmen kostenfrei und ums Thema Energieeffizienz >>zum Beratungsangebot KEFF – Kompetenzstelle für Energieeffizienz



Weitere Informationen

Foto: Photovoltaik auf Logistikzentrum in Muggensturm (Landkreis Rastatt) © GOLDBECK SOLAR

Hinweise und Möglichkeiten nach Ende der EEG-Förderdauer


Photovoltaikanlagen, die nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden, erhalten für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres eine Vergütung für den eingespeisten Strom. Für ältere Anlagen, die vor dem  Jahr  2000  installiert  wurden,  regelte  das  EEG  2000,  dass  das  Jahr  2000  als  Inbetriebnahmejahr  gilt.  Damit endet für alle PV-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, die Förderung zum Jahresende 2020. Bei PhotovoltaikAnlagen,  die  nach  20  Jahren  aus  der  EEG-Förderung  fallen,  spricht  man  von  Ü20-Anlagen.

Für die Betreiber dieser sogenannten Ü20-Photovoltaik-Anlagen gibt es zwei hilfreiche Leitfäden mit aktuellen Informationen:

  1. Die Handlungsanweisung der Energieagentur NRW „Hinweis für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen“

  2. Der Leitfaden des Solarcluster BW „Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen“

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Expert*innen.


Foto: ©Photovoltaik-Netzwerk BW/ Kuhnle&Knödler