Baden-Württemberg will bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, spielt Photovoltaik (PV) in unserem sonnenreichen Bundesland eine ganz zentrale Rolle. Die Photovoltaik-Pflicht soll dabei helfen, das Tempo der Energiewende zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass künftig wirklich alle geeigneten Dach- und Parkplatzflächen für die Solarstromerzeugung genutzt werden. Sanierungsexpertin Julia Hochschild vom Team EnergieQuartiere der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.


Warum überhaupt PV-Pflicht?

In Baden-Württemberg sind noch etwa 88% des Potenzials auf den Dächern ungenutzt. Durch die PV-Pflicht soll der Ausbau der Dachflächen-Photovoltaik vorangetrieben und die Energie dort erzeugt werden, wo sie auch gebraucht wird. Die „Sowieso-da“-Flächen nicht für Photovoltaik zu nutzen, wäre eine verlorene Chance.

Wen betrifft die PV-Pflicht?

Die PV-Pflicht betrifft Bauherr*innen, die ein neues Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, eine grundlegende Dachsanierung oder einen offenen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen planen und realisieren. Die PV-Pflicht bei Neubauten von Gebäuden greift ab einer Nutzfläche von mehr als 50m2. Grundsätzlich sollen Dächer auch so geplant werden, dass sie sich für die Nutzung einer PV-Anlage so gut wie möglich eignen.

Dachsanierung & PV-Pflicht – Was ist zu beachten?

Sobald die Dachabdichtung oder die Dacheindeckung vollständig erneuert wird, kommt die PV-Pflicht ins Spiel. Auch dann, wenn Baustoffe wie Dachziegel wiederverwendet werden. Die PV-Pflicht ist eine Chance, mit der Installation einer PV-Anlage eigenen Sonnenstrom zu produzieren, unabhängiger von steigenden Strompreisen zu werden und den Immobilienwert zu steigern.

Und wie geht’s genau?

Bei individuellen Fragen am besten einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der KEK vereinbaren. Unsere Photovoltaik-Expert*innen helfen bei Fragen rund um die Themen Photovolatik und PV-Pflicht weiter. Zur Terminvereinbarung geht es hier.
Außerdem gibt es auf der Webseite des Umweltministeriums einen Handlungsleitfaden sowie eine Liste mit Fragen und Antworten. Hier sind zahlreiche Informationen darüber zu finden, wie die PV-Pflicht angewendet wird, wie groß die Anlage sein muss, welche Ersatzmaßnahmen möglich sind und welche Ausnahmen gelten.

Angebote der KEK

Zu Gebäudesanierung, Fördermitteln, Heizungstausch und Erneuerbare Energien berät die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) kostenfrei und neutral: weitere Informationen und Terminvereinbarung.

Außerdem finden regelmäßig Online-Vorträge zum Thema Photovoltaik statt. Die nächsten Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.


 
Weitere Informationen auf der Webseite des Umweltministeriums

Am 1. Januar 2023 ist die finale Stufe der Photovoltaik-Pflicht im Südwesten in Kraft getreten: Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden eine Photovoltaikanlage installieren. Darauf weisen die vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Programme Zukunft Altbau und Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hin. Wer sein Dach großflächig saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Die Zahl der Solaranlagen wird aufgrund der neuen Regelung deutlich zunehmen.


Gesetz greift bei allen grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden

Wer eine Photovoltaikanlage errichtet, erzeugt günstigen Solarstrom. Das macht unabhängiger vom Stromversorger, widerstandsfähiger gegen die steigenden Strompreise und trägt zu einem klimaneutraleren Strommix bei. Je nach Größe der Anlage und dem Strombedarf wird in Wohngebäuden rund ein Drittel des Ökostroms für die Beleuchtung und elektrische Geräte selbst verbraucht. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die einen Solarstromspeicher, ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe haben, können den wirtschaftlich lukrativen Eigenverbrauch des Stroms vom Dach noch weiter steigern.

Den Teil, der nicht selbst genutzt werden kann, speist die Anlage gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz ein. Diese wurde im Sommer 2022 deutlich angehoben: Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung liegt nun bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Das sind rund 30 Prozent mehr als zuvor. Inzwischen ist auch eine Volleinspeisung wieder attraktiv. Hier liegt die Vergütung bei 13 Cent pro Kilowattstunde.

60 Prozent des Dachs müssen belegt werden

„Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Diese Regel ist der vierte und letzte Schritt im Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs bezüglich der Photovoltaik-Pflicht.“ Vorher galt dies schon beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und Parkplätzen.

Die 60 Prozent sind dabei als Mindestanforderung zu verstehen. Oftmals ist auch die Installation einer größeren Solaranlage bis hin zu einer vollständigen Abdeckung der geeigneten Dachfläche sinnvoll. Dies gilt zum Beispiel für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben, ein E-Auto nutzen oder eine solche Anschaffung planen. Sie reduzieren mit der größeren Anlage die Kosten für den gestiegenen Stromverbrauch. Außerdem sinken bei größeren Anlagen die relativen Kosten. Meist ist eine Vergrößerung der Anlage auch sinnvoll, um den zusätzlich erzeugten Strom einzuspeisen.

Definition: Was ist eine grundlegende Dachsanierung?

Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung eines Flachdachs oder die Eindeckung eines Steildachs großflächig erneuert wird. Dabei ist es unerheblich, ob eine Wiederverwendung der Baustoffe erfolgt oder nicht. Aber es gibt auch Ausnahmen: wenn Baumaßnahmen ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden, etwa Sturmschäden, dann handelt es sich nicht um eine grundlegende Dachsanierung.

Zudem muss es sich mindestens um eine zusammenhängende Dachfläche von 20 Quadratmetern handeln, sonst gilt die Dachfläche als nicht ausreichend für eine Solarnutzung geeignet. Als solargeeignet gelten Dachflächen außerdem, wenn sie ausreichend von der Sonne beschienen werden. „Damit sind nicht verschattete oder nur wenig verschattete Dachflächen gemeint, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind“, erklärt Tina Schmidt vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg. „Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, stuft die Landesregierung als nicht geeignet ein.“

Für eine Solarnutzung grundsätzlich als ungeeignet gelten kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht prinzipiell von der Solar-Pflicht ausgenommen, hier erfolgt eine Einzelfallprüfung. Zudem ist es möglich, einen Härtefallantrag bei der unteren Baurechtsbehörde zu stellen, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand verursachen würde. Diese Anträge haben inzwischen allerdings nur noch im Einzelfall Erfolg. 

Ein Beispiel

Geht man bei einem freistehenden Einfamilienhaus von rund 100 Quadratmetern solargeeigneter Dachfläche aus, sind mindestens 60 Quadratmeter des Dachs zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von rund zwölf Kilowatt. Eine Photovoltaikanlage kostet derzeit pro Kilowatt Leistung rund 1.600 bis 1.900 Euro, die gesamte Beispielanlage also rund 21.000 Euro. Mit ihr können je nach Ausrichtung der Anlage rund 12.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt werden. Das ist mehr als dreimal so viel, wie der durchschnittliche Haushaltsstromverbrauch einer Familie beträgt – allerdings ohne Wärmepumpe und E-Auto.

Spätestens zwölf Monate nach der Errichtung der Anlage müssen die Eigentümerinnen oder Eigentümer der unteren Baurechtsbehörde eine Bestätigung der Bundesnetzagentur zukommen lassen, dass die Photovoltaikanlage im Markstammdatenregister registriert worden ist.

Andere Erfüllungsmöglichkeiten des Gesetzes

Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, das Gesetz zu erfüllen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können die Anlagen statt aufs Hausdach auch in unmittelbarer räumlicher Umgebung installieren. Dazu zählt beispielsweise die Fassade, der Carport oder der Garten. Die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist ebenfalls möglich. Eine weitere Option ist die Installation einer solarthermischen Anlage, die das Brauchwasser erwärmt oder die Heizung unterstützt. Damit haben Eigentümerinnen und Eigentümer einen Spielraum bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht.

Das Potenzial der Solar-Pflicht ist hoch. Jedes Jahr greift sie bei geschätzt 27.000 Wohngebäuden und 7.000 Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg, deren Dächer für eine Solarnutzung geeignet sind und auf denen bisher noch keine Photovoltaikanlage installiert wurde.

Kostenfreie Beratung im KEK-Beratungszentrum

Die KEK informiert und berät bei individuellen Fragen kostenfrei und neutral im KEK-Beratungszentrum: weitere Informationen und  Terminvereinbarung.

Darüber hinaus finden regelmäßig Online-Vorträge zum Thema „Photovoltaik auf dem Eigenheim“ statt. Die nächsten Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Für erste Informationen zur Planung der eigenen Photovoltaikanlage nutzen Sie gern unseren Wegweiser Photovoltaik.

Antworten auf Fragen zur Photovoltaik-Pflicht gibt es beim Umweltministerium Baden-Württemberg.

 

 

Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen, günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb sind sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten jetzt Pflicht / Karina Romanowski, PV-Beraterin der KEK und des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg informiert und berät kostenfrei zur Photovoltaik-Pflicht ab 2022


Erweiterte PV-Pflicht – für wen gilt sie?

Seit 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgen neue Wohngebäude. „Wer einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss künftig 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Plätzen und ab Januar 2023 für grundlegende Dachsanierungen“, erklärt Karina Romanowski, Beraterin der KEK und des PV-Netzwerks Mittlerer Oberrhein (MO).

Ein Beispiel zeigt, was die Solarpflicht bedeutet: Ein freistehendes Einfamilienhaus mit nach Ost und West ausgerichteten Dachflächen verfügt über rund 80 Quadratmeter Fläche. Um die PV-Pflicht zu erfüllen, sind knapp 50 Quadratmeter der Dachfläche zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung von knapp elf Kilowattpeak. Ein Kilowatt kostet derzeit rund 1.800 Euro, die gesamte Anlage also rund 20.000 Euro. Für den Klimaschutz sei es am besten, das ganze Dach für möglichst viel Solarstrom zu belegen, rät Romanowski. Gerade nach Osten und Westen orientierte Dachflächen liefern gemeinsam über den ganzen Tag günstigen Strom. „Sie sind der einzige Bestandteil des Gebäudes, der mehr Geld einbringt, als er kostet. Künftig werden sie zum Standard werden wie die Regenrinne oder die Heizung“, so die PV-Beraterin.

PV lohnt sich auch für Nichtwohngebäude

Bei einem Nichtwohngebäude mit einem 300 Quadratmeter großen Flachdach muss die Anlage rund 40 Kilowattpeak installierte Leistung haben. Die Kosten dafür liegen bei rund 60.000 Euro. Das klingt viel, lohnt sich aber richtig. Denn die Anlagen erzeugen tagsüber Solarstrom. Genau zu der Zeit wird in den Betrieben gearbeitet und der meiste Strom benötigt. Ein großer Anteil des erzeugten Stroms wird also sofort selbst verbraucht. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der Anlage und entlastet das Stromnetz.

PV-Anlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen sich ebenfalls. Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grünen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende Autos. Die Zahl der Elektroautos nimmt stetig zu und damit auch der Stromverbrauch. Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden.

Alternative Möglichkeiten zur Erfüllung der PV-Pflicht

Wer keine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder der Fassade haben möchte, kann alternativ auf Anlagen in unmittelbarer räumlicher Umgebung setzen. Zum Beispiel auf der Wiese vor dem Haus. „Auch die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist möglich“, erklärt Romanowski vom PV-Netzwerk. „Der Strom kann an Dritte vor Ort verkauft oder ins Netz eingespeist werden.“ Eine weitere Option sind Solarthermie-Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die Heizung unterstützen können.

Die KEK berät kostenfrei rund ums Thema Photovoltaik

Gemeinsam mit dem PV-Netzwerk Mittlerer Oberrhein berät Karina Romanowski von der KEK Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Zum Beispiel zur Eignung des Gebäudes für eine Photovoltaikanlage, zu Eigenverbrauch und Stromspeicherung, Planung, Fördermitteln und Stecker-Solargeräten („Balkon-PV“). Die Beratungen finden vor Ort im KEK-Beratungszentrum Klima Energie Mobilität, telefonisch oder online statt >>Terminbuchung und weitere Informationen



Weitere Informationen

Foto: © Kuhnle & Knödler