Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) und das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau zeigen, wann sich neue Fenster lohnen und worauf es bei der Planung zu achten gilt.



Zukunft Altbau empfiehlt Dreifachfenster und Lüftungskonzept

Durch alte Fenster zieht es oft. Zudem lassen sie bis zu fünfmal so viel Wärme nach draußen wie moderne Wärmeschutzfenster. Die Folge sind zu hohe Heizkosten und ein verminderter Wohnkomfort. Ist das der Fall, sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer über einen Austausch nachdenken. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin und erklärt, welche neuen Modelle bei einem Austausch am besten sind. Auf dem Markt gibt es Zweifach- oder Dreifachverglasungen sowie verschiedene Rahmenmaterialien. Wer sich hier einen Überblick verschaffen will, sollte insbesondere auf den UW-Wert des Fensters achten. Grundsätzlich gilt: Inzwischen sind Dreifachfenster Stand der Technik. Zudem sollte geprüft werden, ob im Zuge eines Fenstertauschs möglicherweise auch eine Fassadendämmung sinnvoll ist.

Die richtigen Fenster schaffen Wohnkomfort

Licht, Luft, Schutz: Fenster erfüllen viele Funktionen in einem Gebäude. Sie bringen Tageslicht und frische Luft in die Räume. Zudem schützen sie vor Wind und Wetter, im Idealfall auch vor Lärm von draußen. Und sie verhindern einen zu hohen Wärmeverlust im Winter. Doch das können nicht alle Fenster leisten. „Alte Fenster können große energetische Schwachstellen sein“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Durch sie gehen – je nach Flächenanteil – rund 20 Prozent Raumwärme verloren.“ Moderne Wärmeschutzfenster sorgen hingegen dafür, dass die Heizwärme im Raum gehalten und dadurch Energie gespart wird.

Heizkosten sparen dank neuer Fenster

Worauf also achten beim Kauf neuer Fenster? Entscheidend ist der so genannte Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters, auch Uw-Wert genannt. Dieser Wert gibt an, wie viel Wärme durch Glasscheiben, Fensterrahmen und an deren Übergang, dem sogenannten Randverbund, entweichen kann. Prinzipiell gilt: Je niedriger dieser Wert ist, desto besser. Alte, einfachverglaste Fenster haben einen Uw-Wert von fünf bis sechs, sie gibt es inzwischen nur noch selten. Bei typischen Isolierglasfenstern, die bis Ende der Achtziger-Jahre eingebaut wurden, liegt der UW-Wert meist bei etwa 2,8 W/m²K – sowohl bei Holz- als auch bei Kunststoffrahmen. Bei neuen Fenstern darf der Uw-Wert maximal 1,3 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m2K) betragen. Diese Vorgabe macht das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Bei zweifach verglasten Fenstern liegt der UW-Wert bei rund 1,1 bis 1,3 W/m2K. Doch das ist längst nicht mehr Stand der Technik. „Die Fensterhersteller haben mittlerweile fast alle auf Dreifachglas umgestellt“, sagt Birgit Groh vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). „Die Vorteile überwiegen deutlich, die Kosten für Dreifachgläser haben sich zudem mittlerweile an jene von Zweifachgläsern angepasst“, so Groh.

Fenster mit Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung haben einen UW-Wert von unter 1,1 W/m²K, manche Produkte erreichen sogar Werte unter 0,8 W/m²K. Sie verfügen häufig über eine Beschichtung an zwei der drei Scheiben. Diese reflektiert einen Teil der Wärme zurück in den Raum und hilft so beim Energiesparen. Eine Edelgasfüllung in den Glaszwischenräumen verbessert den Wärmeschutz weiter. Neben dem Energiesparpotenzial spricht auch ein weiterer Aspekt für Dreifachfenster: Die staatliche Förderbank KfW unterstützt den Kauf dieser Fenster im Rahmen der Einzelmaßnahmenförderung finanziell. Bis zu 20 Prozent der Kosten werden erstattet. Für 2024 ist sogar eine temporäre Erhöhung auf 30 Prozent im Gespräch. Bedingung ist, dass der Wärmeverlust nicht höher ist als 0,95 W/m²K.

U-Werte, Fensterrahmen und Fassadendämmung beachten

Wer seine Fenster erneuern will, sollte Folgendes im Blick behalten: Die zentrale Einheit ist der UW-Wert. Er kann jedoch leicht mit anderen U-Werten verwechselt werden. Während der UW-Wert angibt, wie viel Wärme durch Glasscheiben, Fensterrahmen und Randverbund entweichen kann, bezeichnet der Ug-Wert (g für Glas) lediglich den Wärmedurchlass der Verglasung. Der Uf-Wert hingegen steht für den U-Wert des Rahmens (engl. Frame). Den Wert des Randverbundes, also der Übergang von Glas zu Rahmen, nennt man Psi-Wert.

„Ein Fenster, das über einen sehr guten Ug-Wert verfügt, erreicht daher nur einen mittelmäßigen Uw-Wert, solange die Werte für den Rahmen und den dazugehörigen Randverbund schlecht sind“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Im Extremfall kann das zur Folge haben, dass die Fenster nicht mehr gefördert werden. Wenn in einem Verkaufsgespräch nur allgemein von einem U-Wert gesprochen wird, sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer daher nachfragen, welcher U-Wert genau gemeint ist.

Neben den Eigenschaften der Fenster selbst ist ihr luftdichter Einbau wichtig. Die Anschlüsse, also die Übergänge von Fenster zu Wand, sind hier entscheidend. Je nach Wandaufbau und Anschlussart des Fensters sind unterschiedliche Ausführungen möglich. Wichtig ist es, innen auf einen dampfdichten beziehungsweise -bremsenden Einbau zu achten. Nach außen ist ein winddichter Anschluss nötig. Eine Fuge mit Bauschaum aufzufüllen, reicht nicht aus und führt häufig mittelfristig zu einem Bauschaden. Auch die sogenannten „Renovierungsfenster“ machen zwar wenig Dreck, werden aber nie luftdicht. In diesen Fällen wird das alte Fenster mit einem Teil des Rahmens ausgebaut, auf den verbleibenden Rahmenteil wird das neue Fenster montiert. Dabei entsteht eine zweite Einbaufuge mit negativen Folgen für die Luftdichtheit.

Im Rahmen eines Fenstertauschs sollte man sich auch Gedanken über eine zusätzliche Dämmung der Fassade machen. Der Grund: Sind die Wände schlechter gedämmt als die neuen Fenster, kann sich Feuchte aus der Luft an den Wänden niederschlagen. Im schlimmsten Fall begünstigt das entstehende Kondensat die Schimmelbildung. Daher kann es sinnvoll sein, beim Austausch von alten Fenstern gleichzeitig eine Dämmung der Fassade vorzunehmen. Dies hat außerdem den Vorteil, dass die neuen Fenster direkt in der Dämmebene eingebaut werden können. Das hat wiederum positive Auswirkungen auf die Dämmeigenschaft, außerdem wird der Lichteinfall verbessert. Wem die Kosten für beide Maßnahmen auf einmal zu hoch sind, der kann die Dämmung der Fassade auch später angehen. Ist dies der Fall, werden beim Fenstertausch die Anschlussdetails bereits vorgeplant, was eine spätere mühsame Anpassung vermeidet. Bis zum Einbau der Dämmung muss dann insbesondere auf gutes und regelmäßiges Lüften geachtet werden oder eine Lüftungsanlage eingebaut werden.

Lüftungskonzepte entwickeln

Wer neue Fenster einbauen möchte, sollte sich vorher mit Expertinnen und Experten über die Belüftung des Hauses austauschen. Idealerweise erstellen sie zusammen mit den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern ein Lüftungskonzept. Wird ein Drittel der vorhandenen Fensterflächen erneuert, schreibt der Gesetzgeber die Erstellung eines Lüftungskonzepts sogar vor. Der Grund dahinter: Neue Fenster verhindern ungewollte Luftströme. Dadurch wird zwar die warme Luft im Haus gehalten und unkontrollierte Energieverluste verhindert. Die dichten Anschlüsse verhindern jedoch gleichzeitig, dass verbrauchte, feuchte Raumluft entweichen kann, wie das bei alten Fenstern mit undichten Fugen der Fall ist.

Hier helfen Lüftungsanlagen: Sie lüften automatisch, die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich nicht mehr um das Lüften kümmern. Oft sind sie mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet, das spart zusätzlich Heizenergie. Gut für Allergiker: Die Anlagen können Feinstaub und Pollen aus der Außenluft filtern. Wer keine Anlage anschaffen möchte, sollte mindestens dreimal pro Tag mehrere Minuten querlüften.

Fenster verschatten

Wer Fenster tauscht, sollte sich auch Gedanken über die Verschattung der Fensterflächen machen. Zunehmend heiße Sommer führen immer öfter zu unangenehmen Temperaturen in Wohnhäusern. Abhilfe schaffen hier Sonnenschutzelemente wie Jalousien, heruntergelassene Rollläden, ausgefahrene Markisen und geschlossene Fensterläden. Vor allem wenn diese außen angebracht sind, reduziert das den Wärmeeintrag. Breitere Dachüberstände und Balkone helfen ebenfalls, dass im Sommer weniger Einstrahlung der intensiven, hochstehenden Sonne auf die Fenster trifft.

Auch Sonnenschutzgläser reduzieren die Einstrahlung in die Wohnung. Das lohnt sich insbesondere in Gebäuden mit großflächigen Verglasungen an der Südseite und im Dach – sie überhitzen während der Sommermonate wesentlich stärker. Bedacht werden sollte aber auch: Der Schutz vor der Wärme wirkt nicht nur im Sommer, sondern auch im Winter, wenn die Sonneneinstrahlung erwünscht ist und man sie als Ergänzung zur Beheizung des Gebäudes nutzen möchte.

Der richtige Zeitpunkt für neue Fenster

Wenn ein Luftzug spürbar ist oder Wasser eindringt, sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre alten Fenster zeitnah austauschen. Auch Tauwasser am Glas oder trübe Scheibeninnenräume sind Anzeichen dafür, dass eine Erneuerung sinnvoll ist. Auch wenn die Fenster beim Öffnen und Schließen häufig klemmen, ist das ein Indiz. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Fenster älter als 20 Jahre sind.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten darauf achten, dass neue Fenster fachgerecht eingebaut werden. Gebäudeenergieberatende und Fensterbaubetriebe sind kompetente Ansprechpartner rund um den Einbau. Die Beratung durch Experten lohnt sich auch finanziell: Die KfW genehmigt eine finanzielle Förderung nur dann, wenn eine Fachperson den geplanten Einbau neuer Fenster anmeldet und die energetischen Anforderungen dabei erfüllt werden.

Kostenfreie Angebote der KEK

Sie ziehen einen Fenstertausch in Betracht, sind aber noch unsicher ob sich das in Ihrem Fall lohnt? Unser Online-Modernisierungscheck bietet eine erste Orientierung, welches Potenzial neue Fenster in Ihrem Gebäude haben können. Mit dem Check können Sie außerdem verschiedene Modernisierungsmaßnahmen auf Basis Ihrer individuellen Gebäudedaten vergleichen.

Bei Fragen zu Gebäudesanierung, Heizungstechnik, Photovoltaik, Elektromobilität und Energiesparen helfen Ihnen die Energieberaterinnen und Energieberater im KEK-Beratungszentrum weiter. Die KEK informiert und berät bei individuellen Fragen kostenfrei und neutral im KEK-Beratungszentrum.

Weitere Informationen und Terminvereinbarung unter www.kek-karlsruhe.de/terminvereinbarung/.


Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur und das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau geben Tipps, wie man ohne Komfortverlust effizient heizen kann.


In der Heizsaison richtig heizen lohnt sich. Das spart Energie und Geld ohne Komfortverlust. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können mit einigen Tricks im Jahr bis zu 20 Prozent Heizkosten einsparen. Angesichts der immer noch hohen Energiepreise sind das in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung bis zu 300 Euro jährlich – insbesondere in Häusern mit schlechtem Energiestandard. Die fünf effizientesten Maßnahmen sind: eine moderat eingestellte Raumtemperatur, die Anpassung der Temperatur an den Tageslauf, richtiges Lüften, die Vermeidung von Wärmestau und das Entlüften der Heizkörper. Wer noch mehr Energie und Heizkosten einsparen möchte, sollte auf eine energetische Sanierung setzen.

Nicht mehr heizen als nötig

Die passende Raumtemperatur einzustellen, ist besonders wichtig: In manchen Zimmern ist die Stufe zwei, in manchen die Stufe drei des Thermostatventils erforderlich. Aufenthaltsräume wie Wohn-, Kinder- und Arbeitszimmer benötigen eine maximale Temperatur von 19 bis 21 Grad Celsius. „Auf dem Thermostat ist das die Stufe drei“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Für weniger, kürzer oder nur zum Schlafen genutzte Räume reichen 16 bis 18 Grad aus. Das ist die Stufe zwei auf dem Temperaturregler am Heizkörper oder etwas darüber. In der Küche reicht die Stufe zwei ebenfalls aus, da hier durch das Kochen Abwärme anfällt. Im Bad wiederum ist auch die Stufe drei in Ordnung.

Beim Heizkörper-Thermostat beachtet werden sollte: Die Stufen eins bis fünf entsprechen der Zieltemperatur im Raum, nicht der Aufwärmgeschwindigkeit. Höhere Stufen heizen den Raum nicht schneller auf. Sie erwärmen den Raum lediglich auf häufig nicht notwendige höhere Temperaturen.

Sind die Bewohnerinnen und Bewohner einzelne Tage nicht da, reichen in allen Räumen rund 16 Grad aus. Wer über ein verlängertes Wochenende weg ist oder im Winterurlaub weilt, kann sogar auf bis zu 12 Grad absenken. Das entspricht der Stellung eins auf dem Thermostat. Kurz vor dem Verlassen des Hauses sollte man es dann aber gut lüften, um die Feuchtigkeit aus dem Inneren des Gebäudes zu lassen. Vorsichtiger beim Absenken sollten diejenigen sein, die viele Pflanzen im Haus haben. Sie produzieren immer Feuchtigkeit.

Temperatur an den Tagesablauf anpassen: Runterdrehen und Nachtabsenkung

Ein zusätzliches Einsparpotenzial liegt darin, die Zimmertemperatur an den eigenen Tagesablauf anzupassen. Ist man nicht zu Hause, wird das Thermostat runtergedreht. Bei mehreren Stunden Abwesenheit heißt das Stufe eins bis zwei. Auch wenn man schläft, gilt es, die Heizung runterzudrehen. Hier bietet sich die automatische Nachtabsenkung an. Zu diesem Zweck stellt man die Heizung so ein, dass sie eine Stunde vor der Bettruhe von 20 auf 16 Grad runterregelt und eine Stunde vor dem Aufstehen wieder hochheizt. Die meisten Regelgeräte von Heizungsanlagen bieten diese Möglichkeit an.

Die Temperatur eine Stunde vor dem Schlafengehen abzusenken, lohnt sich. Die Heizkörper sind in dieser Stunde noch warm. Zudem dauert es auch noch eine Weile, bis der Raum spürbar abkühlt. Damit spart man Heizkosten und friert in dieser Zeit trotzdem nicht. Die nächtlichen Heizkosten können so um bis zu einem Viertel reduziert werden.

Dass das Aufheizen am Morgen oder nach Abwesenheit mehr Energie verbraucht, als vorher eingespart wurde, ist übrigens ein Mythos. Messungen belegen, dass der zusätzliche Energiebedarf beim Aufheizen zurück zur höheren Raumtemperatur geringer ist als die erzielte Energieeinsparung durch die mehrere Stunden dauernde Nacht- oder Abwesenheitsabsenkung. Das heißt: Die Einsparung beim Absenken ist größer als der Mehrbedarf beim Aufheizen.

Bedacht werden sollte: Beim Absenken der Raumtemperatur steigt die relative Luftfeuchtigkeit und damit das Schimmelrisiko. In Gefahr sind hier vor allem unzureichend gedämmte und nicht ausreichend gelüftete Gebäude. Bei sehr gut gedämmter Gebäudehülle und Lüftungsanlage besteht dieses Risiko nicht. Hier lohnen sich Nachtabsenkung und andere Einsparmaßnahmen aber auch nicht so stark. Gebäude mit einem hohen Energiestandard haben geringe Energieverluste und sparen bei gesenkten Innentemperaturen weniger Heizkosten ein.

Richtig lüften, Wärmestau vermeiden und Heizung entlüften

Das Lüftungsverhalten spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, wenn man Energie sparen will. Gekippte Fenster sollten unbedingt vermieden werden. Zwar lassen sie frische Raumluft in die Wohnung, jedoch verschwendet man gleichzeitig teure Heizwärme. Fenster zu kippen, zieht den Luftaustausch unnötig in die Länge und sorgt dafür, dass in dieser Zeit auch die Wände um die Fenster auskühlen. Das entzieht den Räumen Wärme, die anschließend mit zusätzlicher Heizenergie wieder zugeführt werden muss.

Besser ist mehrminütiges Stoß- oder Querlüften. Die verbrauchte Raumluft wird so schnell gegen frische Luft getauscht. Kurz darauf sind die Zimmer wieder wohlig warm. Am besten ist es, gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit zu öffnen. Besonders Küche und Bad sollten mehrmals am Tag einen solchen Durchzug erhalten, bei anderen Wohnräumen reicht das Lüften meist morgens, mittags und abends.

Zum effizienten Heizen gehört auch, dass sich die Wärme in der Wohnung gut verteilen kann. Dazu sollte man einen Wärmestau an den Heizkörpern durch zu nah platzierte Möbel oder überhängende Gardinen verhindern. Insbesondere am Anfang der kalten Jahreszeit lohnt es sich außerdem, die Heizkörper zu entlüften.

Kostenfreie Angebote der KEK

Bei Fragen zu Gebäudesanierung, Heizungstechnik, Photovoltaik, Elektromobilität und Energiesparen helfen Ihnen die Energieberaterinnen und Energieberater im KEK-Beratungszentrum weiter. Die KEK informiert und berät bei individuellen Fragen kostenfrei und neutral im KEK-Beratungszentrum.

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Weitere Informationen

Nicht nur winterliche Kälte, auch Hitze im Sommer kann zu unangenehmen Temperaturen in Wohnhäusern führen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten deshalb Schutzmaßnahmen für heiße Tage ergreifen. Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) und das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau zeigen, mit welchen Maßnahmen man trotz sommerlicher Hitze einen kühlen Kopf im Haus bewahren kann.


Sommerlicher Wärmeschutz senkt die Innentemperaturen in den eigenen vier Wänden

Ohne Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz steigt die Wärmebelastung in vielen Häusern innerhalb kurzer Zeit auf ein unerträgliches Maß. Die intensive Sonneneinstrahlung heizt die Bausubstanz durch Fenster und von außen zunehmend auf. Am heißesten wird es in den oberen Geschossen, denn Dächer sind den Sonnenstrahlen besonders ausgesetzt. Bei Hitze entstehen auf der Dachoberfläche nicht selten Temperaturen von bis zu 80 Grad Celsius. Gibt es keinen Schutz, breitet sich die Hitze dann ziemlich schnell im Gebäude aus. Überschreiten Außentemperaturen die 30-Grad-Marke, ist es dort nicht lange auszuhalten.

„Mit einigen Vorkehrungen lässt sich die Überhitzung der Innenräume vermeiden“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Die Maßnahmen sorgen für eine Senkung der Innentemperaturen um mehrere Grad, insbesondere in den oberen Stockwerken.“ Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können sich so die vermehrt auftretende Hitze vom Leib halten.

Fenster mit Sonnenschutzglas

Ein wichtiges Element beim sommerlichen Hitzeschutz sind moderne Wärmeschutz- oder sogar Sonnenschutzverglasungen. Dreischeibenverglasungen mit sehr dünnen, metallischen Beschichtungen auf dem Glas sorgen dafür, dass große Teile der Sonnenwärme nicht ins Haus gelangen. Wie gut der Schutz gegen Überhitzung durch zu starke Sonneneinstrahlung ist, zeigt der g-Wert (g für Gesamtenergiedurchlassgrad). Bei normalem Wärmeschutzglas liegt der Wert bei 0,55 – das heißt: 55 Prozent der Sonnenwärme gelangen in das Haus. Moderne Dreifachverglasungen haben einen Wert von etwa 0,5, Sonnenschutzgläser bis 0,2. Niedrige g-Werte sind dort erforderlich, wo an Hitzetagen viel Sonne auf die Fenster fällt, etwa bei exponierten Süd-, aber auch manchen Ost- und Westfenstern. Auf der Nordseite lohnen sie sich, außer bei Dachfenstern, eher nicht.

Hitzeregulierung über Sonnenschutzelemente und nächtliches Lüften

Noch wichtiger ist die Verschattung der Fensterflächen durch Sonnenschutzelemente wie heruntergelassene Rollläden und Jalousien, ausgefahrene Markisen und geschlossene Fensterläden. Vor allem wenn diese außen angebracht sind, reduziert das den Wärmeeintrag weiter. Längere Dachüberstände und Balkone helfen, dass im Sommer weniger Einstrahlung der intensiven, hochstehenden Sonne auf die Fenster trifft. Eine wichtige Rolle spielt auch das Lüften in den kühleren Nachstunden. Dazu sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer querlüften, also gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit öffnen. Die warme Raumluft wird so schnell gegen die kühlere Luft getauscht und das Gebäude kann abkühlen.

Dämmung hält die Hitze aus der Wohnung

Um den sommerlichen Wärmeeintrag in das Haus zu verringern, lohnt sich eine Wärmedämmung. Sie bremst den Wärmefluss von außen nach innen – und im Winter in die umgekehrte Richtung. Eine gute Dämmung von Außenwänden und Dach kann die Raumtemperatur im Sommer um bis zu zehn Grad Celsius verringern.

Grüne Dächer und Fassaden

Auch Gründächer und begrünte Fassaden senken die Temperatur im Haus. Sie wirken wie ein Hitzeschild. Durch die Verdunstung von Wasser an heißen Sommertagen kühlt sich die Luft in der direkten Umgebung ab. Um bis zu fünf Grad Celsius kann etwa eine gut funktionierende Fassadenbegrünung die umgebende Temperatur senken. Das vermeidet Extremtemperaturen im Innern und wirkt sich gleichzeitig positiv auf das Klima um das Haus herum aus. Übrigens: Dachbegrünungen lassen sich oftmals auch gut mit Photovoltaikmodulen kombinieren.

Kostenfreie Angebote der KEK

Bei Fragen zu Gebäudesanierung, Heizungstechnik, Photovoltaik, Elektromobilität und Energiesparen helfen Ihnen die Energieberaterinnen und Energieberater im KEK-Beratungszentrum weiter. Die KEK informiert und berät bei individuellen Fragen kostenfrei und neutral im KEK-Beratungszentrum. Weitere Informationen und Terminvereinbarung unter www.kek-karlsruhe.de/terminvereinbarung/.

Veranstaltungen bis zur Sommerpause im August:

 

Foto: © Bartłomiej Koc auf Pixabay 

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der die Umstellung auf erneuerbare Energien bei Heizungen vorantreiben soll. Das hat bei manchen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Sorgen ausgelöst, dass sie ihre Öl- oder Gasheizung zeitnah austauschen müssen. Ein Überblick über die Neuregelung zeigt, dass die Sorgen unbegründet sind. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.


 
Zukunft Altbau rät, den Heizungstausch frühzeitig vorzubereiten

Kern des Entwurfs ist, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll – Übergangsfristen federn die Umstellung ab. Das Gesetzesvorhaben zielt vor allem auf jene Heizungen, die bald sowieso ausgetauscht werden müssen, da sie zu ineffizient sind oder kaputtzugehen drohen. Erneuerbare Heizungen sind spätestens seit der Energiekrise das Maß der Dinge. Auch die Klimaschutzziele werden sich nur erreichen lassen, wenn zeitnah keine neuen, nur mit Erdgas oder Heizöl betriebenen Heizungen eingebaut werden. Für bestehende Heizungen gilt die neue 65-Prozent-Regelung nicht. Bei ihnen sollte man aber die Zeit nutzen und das Haus nach und nach fit für erneuerbare Energien machen.

Wie kann man die 65 Prozent erneuerbare Energien erreichen?

Die neuen Regeln, die sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern können, stehen in einem Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die 65 Prozent erneuerbare Energien für neue Heizungen können in bestehenden Gebäuden unter anderem mit einer Wärmepumpe, dem Anschluss an ein Wärmenetz, einer Holzheizung, Biomethan oder einer Hybridheizung erreicht werden. In einer Hybridheizung sind zwei Wärmeerzeuger integriert, etwa eine Wärmepumpe und eine Gasheizung. Die Wärmepumpe übernimmt die Grundlast, der fossile Wärmeerzeuger im Winter die Spitzenlasten.

Bestandsschutz für bestehende Heizungen

Für bestehende Heizungen gilt ein langjähriger Bestandsschutz, auch eine Reparatur der alten Heizung ist möglich. „Eine ‚Verschrottungsorgie‘ ist daher nicht zu befürchten“, so Frank Hettler, Leiter von Zukunft Altbau. Auch von einem Öl- und Gasheizungsverbot könne keine Rede sein. Erst im Jahr 2045 dürfen laut Entwurf keine fossilen Heizungsanlagen mehr betrieben werden. Der Ausstieg erfolgt stufenweise, um Material- und Personalengpässe zu vermeiden. Zuerst sind die Uraltheizungen dran, dann kommen die neueren Heizungen an die Reihe.

Übergangsfristen für nicht mehr reparable Heizungen

Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, treten Übergangsfristen in Kraft. Dann ist auch die Installation einer fossil betriebenen Heizung möglich, etwa einer gebrauchten – man muss also nicht sofort einen erneuerbaren Ersatz finden. Drei Jahre nach dem Ausfall der alten Heizung muss jedoch eine Heizungstechnologie zum Einsatz kommen, die die Erneuerbaren-Vorgabe erfüllt. Die Übergangsfrist ist insbesondere für nicht hinreichend sanierte Häuser mit einem hohen Wärmeverlust sinnvoll. In dieser Zeitspanne können die Eigentümerinnen und Eigentümer Teile der Gebäudehülle dämmen lassen, so dass danach beispielweise die Nutzung einer Wärmepumpe effizient möglich ist. Es ist zulässig, nach den drei Jahren den Gaskessel im Rahmen einer Hybridheizung weiter für die Lastspitzen zu nutzen.

Die Übergangsfrist verlängert sich auf fünf Jahre, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz in dieser Zeit möglich ist. Die Eigentümer müssen sich dann verpflichten, innerhalb dieser Zeit den Anschluss an eine Wärmenetz vorzunehmen. Bis es so weit ist, kann eine Heizung genutzt werden, die die Erneuerbaren-Vorgabe nicht erfüllt. Für die provisorischen Heizungen auf Basis fossiler Energien soll es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) künftig eine finanzielle Förderung geben – aktuell ist dies nicht möglich.

Den Heizungstausch frühzeitig vorbereiten

Tipp: Ein reibungsloser Umstieg auf die Erneuerbaren-Heizungen gelingt am besten, wenn Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Immobilie, falls nötig, so rasch wie möglich fit für erneuerbare Energien machen. Sie sollten nicht darauf warten, bis die alte Heizung irreparabel kaputt ist. Die maximale Vorlauftemperatur der Heizung sollte bei Wärmepumpen und Co in der Regel nicht über 55 Grad Celsius liegen, besser darunter. Gegebenenfalls ist dafür eine Dämmung von Teilen der Gebäudehülle nötig. Alternativ können größere Heizkörper oder Flächenheizungen eingebaut werden. Das erspart später eine provisorische Heizung mit den fälligen Zusatzkosten – und man kann gleich beispielsweise eine Wärmepumpe als alleinigen Wärmeerzeuger einbauen lassen.

Die Wärmewende zuhause lohnt sich. Erneuerbare-Energien-Heizungen schonen nicht nur das Klima. Wer sie nutzt, macht sich unabhängig von den hohen Kosten für Erdgas und Öl und den Preisschwankungen der fossilen Energien. Langfristig werden die Erneuerbaren auch aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung im Betrieb günstiger sein. Und das, obwohl die Anschaffungskosten für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien nach Abzug der Förderung aktuell meist höher sind als die von Öl- und Erdgasheizungen.

Kostenfreie Beratung im KEK-Beratungszentrum & Online-Vorträge

Bei Fragen zum Heizungstausch helfen Ihnen die Energieberaterinnen und Energieberater im KEK-Beratungszentrum weiter. Die KEK informiert und berät bei individuellen Fragen kostenfrei und neutral im KEK-Beratungszentrum. Weitere Informationen und Terminvereinbarung unter www.kek-karlsruhe.de/terminvereinbarung/.

Im April wird zudem eine besondere Serie von Online-Vorträgen zum Thema „Heizen“ angeboten:

– „Nachtspeicherheizung sanieren“ am 04. April um 17 Uhr

– „Wärmepumpen optimieren und mit Photovoltaik koppeln“ am 12. April um 17 Uhr

– „Einführung in die Heizkostenabrechnung“ am 19. April um 17 Uhr

– „Heizen mit Erneuerbaren Energien: Alternativen zur Öl- und Gasheizung“ am 20. April um 16 Uhr

Weitere Veranstaltungen sind:

„Welche Wärmepumpentechnik passt für mein Haus am besten?“ am 27. März um 17 Uhr

– „Gebäudedämmung und Fenstertausch“ am 29. März um 17 Uhr

 Informationen und Anmeldemöglichkeit unter https://www.kek-karlsruhe.de/veranstaltungen/

Foto: © co2online

Am 1. Januar 2023 ist die finale Stufe der Photovoltaik-Pflicht im Südwesten in Kraft getreten: Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden eine Photovoltaikanlage installieren. Darauf weisen die vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Programme Zukunft Altbau und Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hin. Wer sein Dach großflächig saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Die Zahl der Solaranlagen wird aufgrund der neuen Regelung deutlich zunehmen.


Gesetz greift bei allen grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden

Wer eine Photovoltaikanlage errichtet, erzeugt günstigen Solarstrom. Das macht unabhängiger vom Stromversorger, widerstandsfähiger gegen die steigenden Strompreise und trägt zu einem klimaneutraleren Strommix bei. Je nach Größe der Anlage und dem Strombedarf wird in Wohngebäuden rund ein Drittel des Ökostroms für die Beleuchtung und elektrische Geräte selbst verbraucht. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die einen Solarstromspeicher, ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe haben, können den wirtschaftlich lukrativen Eigenverbrauch des Stroms vom Dach noch weiter steigern.

Den Teil, der nicht selbst genutzt werden kann, speist die Anlage gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz ein. Diese wurde im Sommer 2022 deutlich angehoben: Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung liegt nun bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Das sind rund 30 Prozent mehr als zuvor. Inzwischen ist auch eine Volleinspeisung wieder attraktiv. Hier liegt die Vergütung bei 13 Cent pro Kilowattstunde.

60 Prozent des Dachs müssen belegt werden

„Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Diese Regel ist der vierte und letzte Schritt im Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs bezüglich der Photovoltaik-Pflicht.“ Vorher galt dies schon beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und Parkplätzen.

Die 60 Prozent sind dabei als Mindestanforderung zu verstehen. Oftmals ist auch die Installation einer größeren Solaranlage bis hin zu einer vollständigen Abdeckung der geeigneten Dachfläche sinnvoll. Dies gilt zum Beispiel für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben, ein E-Auto nutzen oder eine solche Anschaffung planen. Sie reduzieren mit der größeren Anlage die Kosten für den gestiegenen Stromverbrauch. Außerdem sinken bei größeren Anlagen die relativen Kosten. Meist ist eine Vergrößerung der Anlage auch sinnvoll, um den zusätzlich erzeugten Strom einzuspeisen.

Definition: Was ist eine grundlegende Dachsanierung?

Als grundlegende Dachsanierung gelten Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung eines Flachdachs oder die Eindeckung eines Steildachs großflächig erneuert wird. Dabei ist es unerheblich, ob eine Wiederverwendung der Baustoffe erfolgt oder nicht. Aber es gibt auch Ausnahmen: wenn Baumaßnahmen ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden, etwa Sturmschäden, dann handelt es sich nicht um eine grundlegende Dachsanierung.

Zudem muss es sich mindestens um eine zusammenhängende Dachfläche von 20 Quadratmetern handeln, sonst gilt die Dachfläche als nicht ausreichend für eine Solarnutzung geeignet. Als solargeeignet gelten Dachflächen außerdem, wenn sie ausreichend von der Sonne beschienen werden. „Damit sind nicht verschattete oder nur wenig verschattete Dachflächen gemeint, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind“, erklärt Tina Schmidt vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg. „Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, stuft die Landesregierung als nicht geeignet ein.“

Für eine Solarnutzung grundsätzlich als ungeeignet gelten kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht prinzipiell von der Solar-Pflicht ausgenommen, hier erfolgt eine Einzelfallprüfung. Zudem ist es möglich, einen Härtefallantrag bei der unteren Baurechtsbehörde zu stellen, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand verursachen würde. Diese Anträge haben inzwischen allerdings nur noch im Einzelfall Erfolg. 

Ein Beispiel

Geht man bei einem freistehenden Einfamilienhaus von rund 100 Quadratmetern solargeeigneter Dachfläche aus, sind mindestens 60 Quadratmeter des Dachs zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von rund zwölf Kilowatt. Eine Photovoltaikanlage kostet derzeit pro Kilowatt Leistung rund 1.600 bis 1.900 Euro, die gesamte Beispielanlage also rund 21.000 Euro. Mit ihr können je nach Ausrichtung der Anlage rund 12.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt werden. Das ist mehr als dreimal so viel, wie der durchschnittliche Haushaltsstromverbrauch einer Familie beträgt – allerdings ohne Wärmepumpe und E-Auto.

Spätestens zwölf Monate nach der Errichtung der Anlage müssen die Eigentümerinnen oder Eigentümer der unteren Baurechtsbehörde eine Bestätigung der Bundesnetzagentur zukommen lassen, dass die Photovoltaikanlage im Markstammdatenregister registriert worden ist.

Andere Erfüllungsmöglichkeiten des Gesetzes

Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, das Gesetz zu erfüllen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können die Anlagen statt aufs Hausdach auch in unmittelbarer räumlicher Umgebung installieren. Dazu zählt beispielsweise die Fassade, der Carport oder der Garten. Die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist ebenfalls möglich. Eine weitere Option ist die Installation einer solarthermischen Anlage, die das Brauchwasser erwärmt oder die Heizung unterstützt. Damit haben Eigentümerinnen und Eigentümer einen Spielraum bei der Umsetzung der Photovoltaik-Pflicht.

Das Potenzial der Solar-Pflicht ist hoch. Jedes Jahr greift sie bei geschätzt 27.000 Wohngebäuden und 7.000 Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg, deren Dächer für eine Solarnutzung geeignet sind und auf denen bisher noch keine Photovoltaikanlage installiert wurde.

Kostenfreie Beratung im KEK-Beratungszentrum

Die KEK informiert und berät bei individuellen Fragen kostenfrei und neutral im KEK-Beratungszentrum: weitere Informationen und  Terminvereinbarung.

Darüber hinaus finden regelmäßig Online-Vorträge zum Thema „Photovoltaik auf dem Eigenheim“ statt. Die nächsten Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Für erste Informationen zur Planung der eigenen Photovoltaikanlage nutzen Sie gern unseren Wegweiser Photovoltaik.

Antworten auf Fragen zur Photovoltaik-Pflicht gibt es beim Umweltministerium Baden-Württemberg.