#GemeinsamPhotovoltaik

Unsere Photovoltaik-Expertin Vanessa Herhoffer erklärt in der Reihe #GemeinsamPhotovoltaik, welche Schritte notwendig sind – von der Planung über die Finanzierung bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Teil 2: Betriebskonzepte unter der Lupe

Im ersten Teil erfuhren Sie, welche Vorteile eine PV-Anlage für Ihre Wohneigentümergemeinschaft (WEG) hat und wie Sie die nötige Mehrheit in der Eigentümerversammlung gewinnen. In diesem Beitrag geht es um mögliche Betriebskonzepte.

1. Welches Betriebskonzept ist das richtige?
Die Betriebskonzepte für Mehrfamilienhäuser werden bildlich dargestellt.

© Viktoria Maly, Energieagentur Regio Freiburg GmbH

1. Stromlieferung innerhalb des Hauses

Der Strom steht allen interessierten Wohneinheiten zur Verfügung. Dies ist besonders für WEGs geeignet, in denen viele Einheiten den PV-Strom gemeinsam nutzen möchten.

Es gibt verschiedene Konzepte. Wir stellen Ihnen drei davon vor:

Mieterstrommodell:
Der Strom aus der PV-Anlage wird direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner geliefert. Wenn der PV-Strom nicht ausreicht, wird zusätzlich Netzstrom bezogen (Vollstromlieferung). Jede Wohneinheit erhält somit eine Rechnung, in der die Preise für Netz- und PV-Strom aufgeschlüsselt sind. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und entsprechend vergütet.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung:
Die Bewohnerinnen und Bewohner haben jeweils zwei Stromlieferverträge: einen für den Solarstrom (Gebäudestromnutzungsvertrag) und einen für den Netzstrom, der den restlichen Strombedarf deckt. Der Verbrauch wird mithilfe von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) gemessen, die den erzeugten und verbrauchten Strom in kurzen Intervallen anzeigen.

Einzählermodell: 
Die WEG tritt gegenüber dem Netzbetreiber nur als ein Stromkunde auf. Es gibt einen gemeinsamen Zähler. Die Kosten können über Unterzähler oder andere Regelungen aufgeteilt werden.

2. Allgemeinstrom-Versorgung

Versorgt wird nur der gemeinschaftlich genutzte Strom, zum Beispiel im Treppenhaus. Wenn Sie mit einer an den Allgemeinstrom gekoppelten Wärmepumpe heizen, können Sie noch mehr PV-Strom nutzen. Der restliche Strom wird ins Netz eingespeist und entsprechend vergütet.

Das ist besonders geeignet, wenn Sie es unbürokratisch und einfach haben wollen. Ein hoher Allgemeinstromanteil durch eine Wärmepumpe und/oder eine Ladesäule ist optimal, um den PV-Strom bestmöglich zu nutzen. Selbst wenn Ihr Dach zu klein ist, um die Wohnungen zu versorgen, kann sich dieses Betriebskonzept lohnen.

 

3. Einzelanlagen

Die einzelnen Wohneinheiten betreiben getrennte PV-Anlagen, die die jeweilige Wohneinheit mit PV-Strom versorgen. Das bedeutet, dass es verschiedene Zähler und Wechselrichter gibt. 

Dieses Konzept ist besonders geeignet, wenn Sie unabhängige Anlagen bevorzugen (oder wenn keine Einigung erzielt werden kann). Bei dieser Variante entfällt auch der Abrechnungsaufwand. Es entstehen jedoch etwas höhere Kosten durch die verschiedenen Wechselrichter und Versicherungen, die individuell eingerichtet werden müssen.

4. Volleinspeisung

Dabei wird der Strom ins Netz eingespeist und die Betreiber erhalten eine Vergütung dafür. Diese ist höher als bei der Überschusseinspeisung. In der Regel ist dieses Modell weniger wirtschaftlich als andere. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Lassen Sie sich für eine genaue Einordnung von uns beraten.

Dieses Modell ist besonders geeignet, wenn Sie es möglichst unkompliziert haben möchten.

Wenn Sie mehr über die Betriebskonzepte erfahren wollen, dann lesen Sie im Leitfaden der Energieagentur Regio Freiburg nach.

Angebote der KEK: 

Unsere Energieberaterinnen und Energieberater helfen Ihnen gerne bei individuellen Fragen weiter. Wir kommen auch gerne in Ihre Eigentümerversammlung und klären dort Ihre Fragen.