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Ein Dach mit Photovoltaikanlagen darauf ist zu sehen.
© Shutterstock/AlyoshinE

Die Photovoltaik-Pflicht soll dabei helfen, das Tempo der Energiewende zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass künftig wirklich alle geeigneten Dach- und Parkplatzflächen für die Solarstromerzeugung genutzt werden.

Warum überhaupt PV-Pflicht?

In Baden-Württemberg sind noch etwa 88% des Potenzials auf den Dächern ungenutzt. Durch die PV-Pflicht soll der Ausbau der Dachflächen-Photovoltaik vorangetrieben und die Energie dort erzeugt werden, wo sie auch gebraucht wird. Die „Sowieso-da“-Flächen nicht für Photovoltaik zu nutzen, wäre eine verlorene Chance.

Wen betrifft die PV-Pflicht?

  • Neue Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Bestandsgebäude mit Dächern die grundlegend saniert werden
  • Neubau offener Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen

Die PV-Pflicht gilt seit Mitte 2022 für neue Gebäude und offene Parkplätze. Seit 2023 gilt sie auch bei grundlegender Dachsanierung in Bestandsgebäuden.

Was sagt die PV-Pflicht?

Bei den betroffenen Gebäuden und Parkplätzen müssen mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstattet werden. Grundsätzlich gibt es aber verschiedene Berechnungsmethoden für die Photovoltaik-Mindestgröße. Weitere Informationen zu den Berechnungsgrundlagen finden Sie hier.

Dachsanierung & PV-Pflicht – Was ist zu beachten?

Was ist eine Grundlegende Dachsanierung?

Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung eines Dachs großflächig erneuert wird. Egal, ob die Baustoffe wiederverwendet werden oder nicht.

Ausnahmen: Kurzfristige Schäden (durch Sturm) beheben

 Sobald man ein Dach grundlegend saniert, kommt die PV-Pflicht ins Spiel.

Wann ist das Dach für PV geeignet?

Das Dach ist für Photovoltaik geeignet, wenn folgendes erfüllt ist:

  1. Eine minimale zusammenhängende Fläche von 20 m²
  2. Flächen bekommen genug Sonne (75% Einstrahlung)
  3. Dächer mit Ost-, West- und/oder Südausrichtung (Neigung zwischen 20-60°)
  4. Flachdächer mit einer Neigung unter 20°

Das Dach ist nicht für Photovoltaik geeignet, wenn folgendes erfüllt ist:

  1. Steildächer mit einer Nordausrichtung
  2. Gebäude mit einer Gebäudenutzfläche von weniger als 50 m²

Und wie geht’s genau?

  1. Ist das Dach geeinet

    Es muss geprüft werden, ob Ihr Dach „zur Solarnutzung geeignet“ ist.
    Am besten ist es, wenn bei der Planung des Gebäudes die PV-Anlage direkt mitgedacht wird.

  2. Größe der PV-Anlage bestimmen

    In der Regel muss das Dach zu mindestens 60% der für Photovoltaik geeigneten Dachfläche mit PV-Modulen ausgestatten sein. (weitere Berechnungsgrundlagen siehe oben „Was sagt die PV-Pflicht?“)

  3. PV-Pflicht nachweisen

    Sie müssen nachweisen, dass die Pflicht erfüllt wurde. Dazu müssen Sie ihre PV-Anlage ins Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen. Spätestens zwölf Monate nach Baufertigstellung sollten Sie die Registrierungsbestätigung des MaStR bei der zuständigen Baurechtsbehörde einreichen.

Damit haben Sie die PV-Pflicht erfüllt!

Ich möchte kein PV aufs Dach – Und jetzt?

  1. Eine PV-Anlage kann auch in unmittelbarer räumlicher „Umgebung“ des Hauses errichtet werden: Dazu zählt beispielsweise der Carport oder der Garten.
  2. Fassadenphotovoltaik: Photovoltaikalagen werden an der Fassade angebracht.
  3. Dachfläche verpachten: Der Pächter installiert und betreibt die Solaranlage.
  4. Solarthermie installieren, um die Warmwasseraufbereitung und/oder die Heizung zu unterstützen.

Weitere Informationen und Angebote der KEK

Weitere Informationen zu Ausnahmen und Besonderheiten gibt es auf der Website des Umweltministeriums. Dort gibt es einen Praxisleifaden sowie eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten. Bei individuellen Fragen helfen Ihnen unsere Photovoltaikexpertinnen und -experten gerne weiter. Rufen Sie unsere Beratungs-Hotline 0721 480 88 250 an oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Beratungszentrum.

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