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Auf dem Bild ist ein großes Haus von oben zu sehen. Auf dem Dach des Hauses sind Photovoltaik-Module zu sehen.
© Shutterstock/Wirestock Creators

Was sind Ü20-PV-Anlagen?

Ü20-PV-Anlagen sind Photovoltaikanlagen, deren gesetzliche Einspeisevergütung nach 20 Jahren abgelaufen ist. Die Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird nämlich für 20 Kalenderjahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gewährt.

Was passiert nach dem Ende der EEG-Förderung?

1. Weiterbetrieb mit Volleinspeisung

Der Strom wird weiter eingespeist, nur die Vergütung ändert sich. Diese kann sich nun jedes Jahr ändern, da sie vom Jahresmarktwert Solar abhängt.

Diese Form des Weiterbetriebs ist laut aktuellem EEG befristet bis Ende 2032.

2. Weiterbetrieb mit Eigenversorgung und Überschusseinspeisung

Sollten Sie bisher volleingespeist haben, dann muss Ihre Anlage auf den Eigenverbrauch umgerüstet und dies auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Sonst läuft alles gleich wie bei der Volleinspeisung. Sofern Sie Ihre Anlage auf Eigenversorgung umrüsten, können Sie den PV-Strom selbst (so viel wie möglich) nutzen und vermeiden entsprechend hoher Stromkosten durch einen geringeren Netzbezug. In diesem Fall wird nur der überschüssige Strom ins Netz eingespeist.

3. Weiterbetrieb mit sonstiger Direktvermarktung

Ihr PV-Strom wird Ihnen über einen Direktvermarkter zum aktuellen Marktwert Ihres Stromes abgekauft (abzüglich Vermarktungsentgelt) und an der Strombörse wieder weiterverkauft. Das lohnt sich meist nur bei größeren Anlagen und häufig akzeptieren Direktvermarkter Anlagen erst ab einer Größe von mehr als 100 bis 500 Kilowattpeak (kWp). Man sollte sich also auskennen, wenn man diese Variante wählt.

4. Repowering

Sofern Sie Ihre bisherige Anlage aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht weiterbetreiben können/möchten, können Sie die alten Module gegen neue, leistungsstärkere PV-Module auf Ihr Dach austauschen. Sofern Sie die Anlage nun neu anmelden, erhalten Sie erneut für 20 Jahre eine fixe Einspeisevergütung. Sie erhalten dann die EEG-Einspeisevergütung, die in dem Monat der Inbetriebnahme der Anlage gültig ist.

5. Sonstige Erlösmöglichkeiten

Es gibt auch andere Möglichkeiten wie zum Beispiel spezielle Tarife für Ü20-Anlagen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Faktenpapier des PV-Netzwerks BW informiert zu Möglichkeiten nach Ende der EEG-Förderdauer

Das Faktenpapier des Photovoltaik-Netzwerks BW zeigt die aktuellen Möglichkeiten für PV-Anlagenbetreiber nach Ende der EEG-Förderdauer auf. Das Faktenpapier zeigt die derzeitigen Möglichkeiten für die Betreiber auf.

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