Alle Jahre wieder der Schreck: Die Heizkostenabrechnung liegt im Briefkasten und es werden hohe Nachzahlungen fällig. Viele Mieterinnen und Mieter wissen gar nicht, wie die Heizkosten genau berechnet werden und was auf der Abrechnung stehen darf. Hinzu kommt, dass viele Heizkostenabrechnungen Fehler enthalten, die leicht zu übersehen sind.
Bestandteile der Heizkostenabrechnung
Eine Heizkostenabrechnung besteht aus zwei Bereichen:
- eine Aufstellung der Heizkosten, die im vergangenen Abrechnungszeitraum für das gesamte Haus angefallen sind und
- die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Wohnungen, nach einem festgelegten Verteilerschlüssel;
Außerdem muss eine Heizkostenabrechnung die folgenden Angaben enthalten:
- Angaben zum Verfasser der Abrechnung
- Benennung des abzurechnenden Objekts
- Angabe des Abrechnungs- und Nutzungszeitraums
- Zusammenstellung der Gesamtkosten
- Angabe und ggf. Erläuterung der Umlageschlüssel
- Abzug der gezahlten Vorauszahlungen
Heizkostenabrechnung prüfen
Es lohnt sich, einen genauen Blick auf die Heizkostenabrechnung zu werfen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie dabei unter anderem achten sollten:
- Vergleichswerte: Weichen die Kosten für Heizung und Warmwasser stark von den Vorjahreswerten ab, obwohl die Nutzung gleich geblieben ist?
- Abrechnungszeitraum: In jeder Abrechnung muss der Zeitraum angegeben sein, für den sie gilt. Dieser Zeitraum sollte zwölf Monate betragen und nahtlos an die vorige Abrechnung anschließen.
- Abrechnungsfrist: Nach Ende der Abrechnungsperiode hat Ihr Vermieter grundsätzlich 12 Monate Zeit, um die Heizkosten abzurechnen.
- Vorauszahlungen: Wurden die geleisteten Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt?
- Energiekosten: Auf der Abrechnung müssen Angaben zu den Brennstoffkosten, Betriebsstrom und Heiznebenkosten (z.B. Schornsteinfeger, Wartung) ausgewiesen sein. Reparaturkosten für die Heizung muss der Vermieter tragen. Lassen Sie sich am besten die Belege für diese Posten zeigen.
Rechtzeitig Widerspruch einlegen
Falls Sie die Heizkostenabrechnung nicht nachvollziehen können, bitten Sie die Hausverwaltung oder den Vermieter um Einsicht in die Belege und Rechnungen. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich die Belege per E-Mail zusenden lassen. Ist die Heizkostenabrechnung tatsächlich fehlerhaft, sollten Sie Widerspruch einlegen. Entsprechende Musterbriefe erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale. Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung haben Sie übrigens zwölf Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Online-Vortrag: Das 1×1 der Heizkostenabrechnung
In unserem kostenfreien Online-Vortrag am 12. März zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Heizkostenabrechnung richtig lesen und verstehen und auch Fehler in der Abrechnung erkennen können. Unser Referent Jörg Schmid ist Energieberater und befasst sich seit 35 Jahren mit diesem Thema. Er gibt Ihnen wertvolle Tipps und beantwortet Ihre Fragen.
Wann? 12. März von 17 bis 18:30 Uhr | Wo? Online (zoom)