Eine moderne Ladestation für Elektrofahrzeuge ist im Freien neben einem Auto vor einem modernen Wohnkomplex installiert, wobei das natürliche Tageslicht die städtische Umgebung in Szene setzt.
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Neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern

Die Elektromobilität nimmt weiter Fahrt auf, doch für viele Menschen scheitert der Umstieg auf das E-Auto noch immer an fehlenden Lademöglichkeiten zu Hause, vor allem, wenn man nicht im Eigenheim, sondern in einem Mehrfamilienhaus wohnt. Hier setzt das neue Förderprogramm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) an: Mit insgesamt 500 Millionen Euro soll der Ausbau privater Ladepunkte deutlich beschleunigt werden. Alles Wichtige auf einen Blick:

Warum ist die Förderung so wichtig?

In Deutschland leben Millionen Menschen in Mehrfamilienhäusern, mit rund 9 Millionen zugehörigen Stellplätzen. Diese sind bislang kaum elektrifiziert. Das neue Programm soll diese Lücke schließen und Ladeinfrastruktur direkt zum Wohnort bringen.

Wer ist förderberechtigt?

  • Wohneigentümergemeinschaften (WEG)
  • Privateigentümerinnen und -eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Stellplätzen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Wohnungsbestand
  • Unternehmen mit großem Wohnungsbestand (etwa Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienunternehmen, kommunale Gesellschaften & Genossenschaften).

Was wird gefördert?

  • Installation von nicht-öffentlich zugänglichen Ladepunkten (z. B. Wallboxen)
  • Vorverkabelung von Stellplätzen
  • Netzanschlüsse und bauliche Maßnahmen
  • Technische Ausstattung

Die Förderung gilt für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.

Höhe der Förderung (je Stellplatz):

  • 1.300 € (Vorverkabelung ohne Wallbox)
  • 1.500 € (mit Wallbox)
  • 2.000 € (bei bidirektionalem Laden)

Wichtig: Die Ladeleistung ist auf maximal 22 Kilowatt begrenzt.

Zentrale Voraussetzungen

  • Mindestens 20 % der Stellplätze müssen vorverkabelt werden
  • Mindestens 6 Stellplätze pro Projekt müssen elektrifiziert werden

Damit zielt das Programm bewusst auf größere, zukunftsfähige Lösungen statt Einzelinstallationen ab.

Antrag & Fristen

  • Start der Antragstellung: 15. April 2026
  • Frist (WEG, KMU, Private): 10. November 2026
  • Frist (Unternehmen mit großem Wohnungsbestand): 15. Oktober 2026 (mit Wettbewerbsverfahren)

Die Antragstellung erfolgt digital und muss bereits vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.

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News

Screenshot der ARD Mediathek von der KEK-Beraterin Kristine Simonis im Interview bei der SWR-Sendung Kaffee oder Tee.

KEK-Beraterin informiert über Elektromobilität beim SWR

Kristine Simonis, Expertin für nachhaltige Mobilität bei der KEK, war live auf Sendung im SWR-Fernsehen.
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