Eine nachhaltige Entwicklung wird symbolisch gezeigt. ein Münzenstapel wir in drei Schritten immer höher und eine Pflanze, die aus dem Stapel wächst ebenfalls.
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Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ startet am 1. Januar 2025 erneut

Ab 1. Januar 2025 steht das Förderprogramm „KlimaBonus Karlsruhe“ wieder zur Verfügung. Dr. Bernd Gewiese, Experte für Fördermittel bei der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK), wirft einen Blick auf die aktuellen Förderbedingungen des KlimaBonus und erklärt, für welche Maßnahmen Mittel beantragt werden können.

Wozu gibt es den KlimaBonus?

Der KlimaBonus ist Teil des Klimaschutzkonzeptes 2030 der Stadt Karlsruhe. Mithilfe des Förderprogramms sollen Investitionen in Energieeinsparung und Gebäudesanierung angestoßen und damit auch die CO₂-Emissionen in Karlsruhe reduziert werden. 

Wer kann einen Antrag für den KlimaBonus stellen?

Alle Eigentümer*innen von Wohngebäuden im Stadtkreis Karlsruhe, die Maßnahmen im Sinne des KlimaBonus durchführen möchten. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für die Wohngebäude vor 1995 gestellt wurde. Bei Photovoltaik-Anlagen können auch Mieter*innen antragsberechtigt sein und die Förderung ist unabhängig vom Alter des Gebäudes.

Den Antrag auf Förderung kann man digital beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe einreichen. Hier ist zu beachten, dass der Antrag immer vor Beginn der Arbeiten am Gebäude zu stellen ist. 

Welche Maßnahmen werden mit dem KlimaBonus gefördert und was muss man dabei beachten?

1. Einzelne Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes:

Gefördert werden z.B. Dämmung der Fassade, des Daches oder der Austausch der Fenster. Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass die Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Energieberatung vorgeschlagen wurden (entweder bei einer Beratung bei der KEK oder durch einen freien Energieberatin oder -berater). Darüber hinaus müssen die zuschussfähigen Kosten mind. 20.000 Euro betragen und die Durchführung der Maßnahmen durch einen Fachbetrieb erfolgen.

2. Zuschlag bei Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe

3. Erreichen eines Effizienzhaus-Standards

4. Photovoltaik-Anlagen:

Um die Förderung zu erhalten müssen die Photovoltaik-Anlagen von einem Fachbetrieb installiert werden. Außerdem muss die Errichtung der Anlage auf freiwilliger Basis und nicht im Zuge einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. bei einer grundlegenden Dachsanierung) erfolgen. Der Förderantrag kann nur nach der Installation gestellt werden und das innerhalb eines Jahres.

Wo gibt es weitere Informationen?

Auf der Webseite des Liegenschaftsamtes der Stadt Karlsruhe gibt es weiterführende Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare.

Für weitere Fragen rund um Sanierung und Fördermittel helfen auch die Energieberater*innen der KEK gerne weiter.

Angebote der KEK

Zu Gebäudesanierung, Heizungstausch, Photovoltaik, nachhaltiger Mobilität und Fördermitteln berät die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) kostenfrei und neutral. Rufen Sie dazu unsere Beratungs-Hotline unter der Nummer 0721 480 88 250 an oder vereinbaren Sie unter Passende Angebote einen Termin.

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