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© shutterstock/Canetti

Balkon-Photovoltaik

Hier erfahren Sie, ob Sie als Mieterin oder Mieter Anspruch auf eine Balkon-Photovoltaikanlage haben. Zudem informieren wir Sie darüber, was Sie vor der Installation beachten sollten.

Balkon-Photovoltaik in der Mietimmobilie?

Balkon-Photovoltaik ist in der Mietimmobilie eine tolle Möglichkeit, um den Geldbeutel und das Klima zu schonen.

Sie haben den Anspruch, ein Balkonkraftwerk zu installieren, ohne dass Ihr Vermieter es einfach verbieten kann. Aber wie funktioniert das genau? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein? Und was gibt es bei der Installation zu beachten?

Antworten auf diese Fragen finden Sie hier – erfahren Sie, wie einfach es ist, eigene Solarenergie zu nutzen!

Alles auf einen Blick

Haben Sie Anspruch auf Balkon-Photovoltaik?

Ja! Seit 2024 haben Sie als Mieter in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch, ein Balkonkraftwerk zu installieren (§ 554 BGB). Ihr Vermieter darf dies nur in begründeten Ausnahmefällen untersagen, zum Beispiel wenn die Sicherheit des Gebäudes oder die äußere Gestaltung erheblich beeinträchtigt wird.

Was müssen Sie beachten?

  • Keine baulichen Veränderungen: Das Modul darf ohne größere Eingriffe angebracht werden, z. B. mit Klemmen am Balkongeländer.
  • Stabile und sichere Montage: Die Befestigung muss sturmsicher und sicher sein.
  • Anmeldung erforderlich: Das Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister gemeldet werden.
  • Technische Vorgaben: Die Leistung darf 800 Watt nicht überschreiten.

Ihr Vermieter kann die Installation nur dann untersagen, wenn es schwerwiegende, berechtigte Gründe gibt – ein pauschales Verbot ist nicht zulässig. Die Installation sollten Sie aber vorher beim Vermieter ankündigen!

Schnelle Fragen, kurze Antworten

Was ist ein Balkon-Photovoltaik-Modul?

Balkonmodule sind Solarmodule für Balkon, Garten oder Dach und seit 2019 offiziell erlaubt.

Sie dürfen ein Balkonkraftwerk anbringen oder (anbringen lassen), solange keine baulichen Veränderungen nötig sind. Ihr Vermieter kann sie nur in Ausnahmefällen untersagen. Einzige Voraussetzung: eine normale Steckdose in Reichweite.

Übriegens: 2024 wurde dazu das Gesetz angepasst und vereinfacht!

Generell können Photovolaik-Balkonmodule überall genutzt werden, wo eine Steckdose in der Nähe ist. Je senkrechter das Modul zum Sonnenstand ausgerichtet ist, desto mehr Strom wird produziert.

Das Balkonmodul wird entweder über einen normalen Schukostecker (so wie etwa bei den meisten Staubsaugern) oder über einen speziellen Wieland-Stecker an das Stromnetz des Hauses angeschlossen. Für den Wieland-Stecker benötigt man eine spezielle Steckdose.

Ganz einfach: Strom nimmt immer den kürzesten Weg. Das heißt, wenn Ihr Balkonmodul Strom produziert, wird dieser direkt in Ihrer Wohnung verbraucht – bevor Sie etwas aus dem teuren Netz beziehen müssen. Je mehr eigene Solarenergie Sie nutzen, desto weniger zahlen Sie an den Stromanbieter!

Ja! Der Wechselrichter sorgt dafür, dass nur dann Strom fließt, wenn eine Verbindung zum Stromnetz besteht. Wird das Modul ausgesteckt, stoppt sofort die Stromversorgung – das verhindert Stromschläge. Auch beim allgemeinen Stromausfall schalten sich die Wechselrichter automatisch ab.

Ja, in Deutschland müssen Sie ein Balkonmodul anmelden – aber das ist ganz einfach!

  1. Meldung beim Marktstammdatenregister: Innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme tragen Sie Ihr Modul online bei der Bundesnetzagentur ein. Das dauert nur wenige Minuten.


Trotz Anmeldung entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten oder großer bürokratischer Aufwand.

 

Nein! Sie können Ihr Balkonmodul ganz einfach selbst anschließen – einstecken und los geht’s. Eine Fachfirma ist nicht mehr zwingend nötig.

Allerdings sind Sie selbst für die Sicherheit verantwortlich. Das bedeutet: eine stabile, sturmsichere Befestigung und ein sicherer elektrischer Anschluss. Manche Anbieter liefern die Module in Einzelteilen (Modul, Wechselrichter, Kabel mit Schuko- oder Wieland-Stecker). Falls Sie sich unsicher fühlen, kann es sinnvoll sein, einen Elektriker-Fachbetrieb zur Beratung hinzuzuziehen.

Checkliste: Balkon-Photovoltaik in der Mietimmobilie

Sie möchten ein Balkonkraftwerk installieren und möchten auf einen Blick sehen, was Sie vor Inbetriebnahme noch abklären oder erledigen sollten?

Schon erledigt?

  • Versicherung abgeklärt?
  • Förderungen beantragt? 
  • Vermieter informiert?
  • Im Marktstammdatenregister angemeldet?

Bei Fragen sind wir für Sie da! 0721 480 88 250.

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