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Mann bei der Dämmung seines Dachbodens.
© shutterstock/FrankHH

Gute Dämmung lohnt sich

Bei der Suche nach wirksamen Energiesparmaßnahmen gerät eine effektive Möglichkeit, mit der sich das ganze Jahr über Energie sparen lässt, oft in den Hintergrund: Die Dämmung. Für Hauseigentümerinnen und -eigentümer ist ein guter Wärmeschutz eine sinnvolle und lohnende Investition. Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklären die Gründe. 

Ein guter Wärmeschutz ist auch ein guter Hitzeschutz: Im Winter sorgt eine gute Dämmung dafür, dass Heizenergie gespart wird und die Wandoberflächen wärmer sind. Das schafft Behaglichkeit und schützt vor Schimmel. Im Sommer sorgt eine gute Dämmung für angenehm kühle Innenräume und spart gleichzeitig Energie und Geld für den Betrieb einer Kühlung, die insbesondere in schlecht gedämmten Gebäuden immer häufiger zum Einsatz kommt.

Woran ist gute Dämmung zu erkennen?

Die jeweiligen Wärmeverluste können mit einer nachträglichen Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie mit dem Austausch alter Fenster und Außentüren um bis zu 90 Prozent reduziert werden. Die Qualität der Dämmung wird vom so genannten U-Wert beschrieben. Je niedriger der U-Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung.

Lohnt sich eine nachträgliche Wärmedämmung? 

Wärmedämmungen sind mit Investitionskosten verbunden. Dennoch können sie auch wirtschaftlich interessant sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn am Gebäude ohnehin Reparaturen oder Instandhaltungen notwendig werden. Die Fassadendämmung gilt als wirksamste Maßnahme der energetischen Sanierung.

Das richtige Förderprogramm finden

Wer sein Haus durch eine Sanierung effizienter gestaltet als vom Staat gefordert, kann einen Zuschuss dafür erhalten. Förderfähig sind beispielsweise nachträgliche Wärmedämmungen und der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Wer ein Eigenheim hat, kann anstelle der Zuschüsse eine Steuerermäßigung beantragen. Über drei Jahre verteilt, beträgt die Ermäßigung bis zu 20 Prozent der Kosten von energetischen Maßnahmen. Die Höchstsumme liegt bei 40.000 Euro pro Wohnhaus. Sollte eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen worden sein, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.

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