Information zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSG

1. Gegenstand dieser Information

Diese Information zur Barrierefreiheit gilt für die Website der KEK – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH.

2. Beschreibung der Dienstleistung

Die Website bietet Informationen zu den Themen Energieverbrauch senken, auf erneuerbare Energien umsteigen und Nachhaltigkeit. Es gibt zahlreiche Angebote, Events und Best-Practices für Mieter*innen, Eigentümer*innen und Unternehmen. Es können auch online Termine für Beratungstermine und Events gebucht werden. Darüber hinaus werden auch verschiedene Projekte vorgestellt, inkl. Link (z. B. die Karlsruher Klimafonds), auf deren Websites entgeltliche Dienstleistungen angeboten werden.

3. Erläuterung der Durchführung der Dienstleistung

Über die Funktionen Übersicht, Suche und Navigation können Beratungsleistungen sowie themenbezogene Artikel gezielt aufgerufen werden. Zu den einzelnen Leistungen und Themenbereichen werden Informationen in Form von Texten, Grafiken und Bildern veröffentlicht. Auf ausgewählten Seiten werden ergänzende Hinweise, vertiefende Inhalte sowie alternative oder thematisch passende Beratungsangebote angezeigt, um den Auswahl- und Entscheidungsprozess zu unterstützen.

Bei Interesse an einer Beratung können Termine direkt auf den jeweiligen Leistungs- und Themenseiten angefragt oder – soweit angeboten – online gebucht werden. Je nach Angebot erfolgt die Terminfindung entweder über externe Buchungs- bzw. Beratungsseiten, auf die im Prozess weitergeleitet wird, oder über ein Kontaktformular, über das ein Terminwunsch übermittelt wird und anschließend ein Terminvorschlag telefonisch oder per E-Mail unterbreitet wird. Vor Abschluss einer Terminvereinbarung können die ausgewählten Angaben (z. B. Terminzeitpunkt) geprüft werden. Anschließend wird die Terminvereinbarung elektronisch oder auf einem anderen geeigneten Kommunikationsweg

Terminänderungen, Stornierungen oder Umbuchungen erfolgen telefonisch oder per E-Mail.

4. Geltende Anforderungen

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG, sowie aus der auf Grundlage von § 3 Abs. 1 BFSG erlassenen Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an der europäischen Norm für digitale Barrierefreiheit, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird (derzeit EN 301 549 in der Version V 3.2.1).

5. Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Website wird unter Beachtung der Anforderungen der EN 301 549 (Version 3.2.1) und der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA) entwickelt und fortlaufend überprüft. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die grundsätzlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen. Soweit einzelne Inhalte oder Funktionalitäten derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sind, werden diese schrittweise überarbeitet. Eine detaillierte Darstellung bestehender Abweichungen enthält die gesonderte Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 10 L-BGG.

5.1 Wahrnehmbarkeit

Bei der Gestaltung der Benutzeroberflächen wird auf klare, gut lesbare Farbkontraste geachtet. Informationen und Bedienelemente sind insgesamt so aufgebaut, dass sie leicht wahrgenommen und sicher genutzt werden können. Zusätzlich werden gut lesbare Schriftarten in ausreichender Größe und mit angemessenen Abständen verwendet und technisch unterstützt. 

5.2 Bedienbarkeit

Unsere interaktiven Elemente, wie zum Beispiel Navigationsmenüs, sind vollständig über die Tastatur bedienbar.

5.3 Verständlichkeit

Wir verwenden eine klare Sprache für die Beschreibung unserer Leistungen. Unsere Navigation ist übersichtlich gegliedert und intuitiv ausgestaltet.

5.4 Robustheit

Die Website wird vorrangig mit standardisierten Komponenten entwickelt, die gezielt auf barrierefreie Nutzbarkeit ausgelegt und entsprechend getestet werden. Im Entwicklungsprozess werden aus den WCAG-Richtlinien abgeleitete Prüfkriterien genutzt, um eine möglichst hohe Kompatibilität mit gängigen Browsern sowie assistiven Technologien (z. B. Screenreadern) sicherzustellen.

Die Website wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um Bedienbarkeit und Verständlichkeit fortlaufend zu verbessern.

6. Feedback und Kontakt

Feedback ist uns wichtig. Wenn Sie auf Probleme stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben sollten, kontaktieren Sie uns bitte unter: barrierefreiheit@kek-karlsruhe.de.

7. Zuständige Marktüberwachungsbehörde nach § 20 BFSG

Für die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist die folgende Behörde zuständig:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt des öffentlichen Rechts (MLBF AöR)

Carl-Miller-Str. 6

39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 6970

E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

Stand dieser Information: 10.04.2026

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