Backsteinhaus, bei dem das Dach saniert wird.
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Sanierung steuerlich absetzen: Das müssen Sie 2026 wissen

Die Steuererklärung für 2025 ist fällig und wer im vergangenen Jahr energetisch saniert hat, sollte jetzt genau hinschauen. Denn vom Finanzamt lässt sich ein erheblicher Betrag zurückholen: bis zu 40.000 Euro.

Das funktioniert so: 20 Prozent der Sanierungskosten werden von der Steuer abgezogen. Das Finanzamt berücksichtigt dabei Kosten von bis zu 200.000 Euro. Das Geld wird über drei Jahre verteilt:

  • Im ersten Jahr: 7 Prozent der Kosten
  • Im zweiten Jahr: 7 Prozent der Kosten
  • Im dritten Jahr: 6 Prozent der Kosten

Wer kann die Kosten von der Steuer absetzen?

Diese Bedingungen müssen alle erfüllt sein:

  • Man wohnt selbst in dem Haus. Auch eine Zweit- oder Drittwohnung zählt.
  • Das Haus ist mindestens 10 Jahre alt.
  • Die Sanierung wurde von einem Fachbetrieb durchgeführt.
  • Die technischen Mindestanforderungen wurden eingehalten, dieselben wie bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Beim Finanzamt werden eine Rechnung und eine Bescheinigung über die Arbeiten eingereicht.
  • Die Kosten werden erstmals in dem Jahr angegeben, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde.

Achtung: Beruflich genutzte Räume, zum Beispiel ein Arbeitszimmer, zählen nicht mit.

Was gilt als energetische Sanierung?

Folgende Maßnahmen sind absetzbar:

  • Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
  • Einbau neuer Fenster
  • Einbau einer neuen Heizung oder Lüftungsanlage
  • Digitale Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs

Weitere Infos finden Sie hier.

Förderung oder Steuer: was ist besser?

Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht: Entweder man hat eine Förderung über KfW oder BAFA beantragt oder man setzt die Kosten steuerlich ab.

Es gibt aber eine Ausnahme: Wer mehr ausgegeben hat als der Förderhöchstbetrag erlaubt, kann die darüberhinausgehenden Kosten zusätzlich steuerlich geltend machen. Und wer gar keine Förderung beantragt hat, kann die gesamten Sanierungskosten jetzt in der Steuererklärung angeben.

Fragen?

Sie haben Fragen zu Förderungen oder zur Sanierung? Unsere Energieberaterinnen und -berater helfen Ihnen gerne weiter, und das kostenfrei und neutral. Einfach anrufen: 0721 480 88 250 oder online einen Termin buchen.

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