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Nachhaltige Mobilität

Erfahren Sie hier, worauf Sie als Unternehmen, Verein oder Organisation achten sollten, wenn Sie ihre nachhaltige Mobilität stärken wollen. Vom Lastenrad bis zum elektrischen Dienstwagen sind viele verschiedene Wege möglich. Es lohnt sich also – ökologisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich.

Nachhaltige Mobilität für Unternehmen, Vereine und Organisationen

Wenn Sie nachhaltige Mobilität strategisch angehen wollen, dann empfiehlt sich ein nachhaltiges Mobilitätsmanagement, mit dem Sie die Mobilität im Überblick haben. Lösungen sind zum Beispiel elektrische Dienstwagen, aber auch Dienstfahrräder sind möglich. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zu den verschiedenen Möglichkeiten. Wenn wir von Mitarbeitenden sprechen, dann meinen wir auch die ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Vereinen und Organisationen.

Alles auf einen Blick

Vorteile speziell für Unternehmen, Vereine und Organisationen

  1. Produktivität erhöhen

    Durch mehr nachhaltige Mobilität werden nur noch die Strecken zurückgelegt, die auch wirklich nötig sind. Außerdem können Sie durch Digitalisierung und Homeoffice flexiblere Arbeitsmodelle anbieten, sodass weniger Mobilität nötig ist und die Zeit effizienter genutzt werden kann.

  2. Kosten mindern

    Wenn Sie Verkehrsmittel gemeinschaftlich nutzen, entstehen weniger Kosten. Bei nachhaltigen Projekten gibt es außerdem verschiedene steuerliche Vorteile und staatliche Förderungen, die Sie nutzen können.

  3. Imageplus

    Wer auf nachhaltige Mobilität setzt, zeigt Verantwortung und wirkt modern und zukunftsorientiert.

  4. Zufriedenheit der Mitarbeitenden erhöhen

    Durch flexible Arbeitszeiten und Angebote wie Dienstwagen oder Fahrrad-Leasing zeigen Sie ihren Mitarbeitenden, dass ihre Bedürfnisse ernst genommen werden. Auch ehrenamtlichen Mitarbeitenden helfen Sie damit sich einfach engagieren zu können. 

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Durch ein betriebliches Mobilitätsmanagement haben Sie die Mobilität der Mitarbeitenden im Blick und können so gezielt Einsparmaßnahmen festlegen und besser koordinieren. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Organisationen und Vereine profitieren von dem Mobilitätsmanagement. Die Handlungsfelder vom betrieblichen Mobilitätsmanagement sind folgende:

Mobilität der Mitarbeitenden
  • Unterstützung von Pendlerinnen und Pendlern (Jobticket, Fahrkostenzuschuss)
  • Car-Sharing /Mitfahrangebote anbieten
  • Diensträder bereitstellen
  • Standortcheck: Gibt es eine gute ÖPNV-Verbindung zum Unternehmen/Verein
  • Homeoffice und digitale Zusammenarbeit verbessern
  • Ladestationen für E-Autos und/oder E-Bikes für die private Nutzung bereitstellen
  • Rahmenbedingungen für nachhaltige Anreise schaffen (auch Barrierefreiheit)
  • Anreize schaffen (z.B. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Lademöglichkeiten, ÖPNV-Tipps auf der Website)
  • Optimierung (sind alle Dienstwagen /-räder voll ausgelastet?)
  • Elektrifizierung prüfen
  • Gibt es Anreize umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen?
  • Wie können Dienstreisen reduziert werden? (z.B. Mobilitätsrichtlinien erstellen)
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Förderungen für Unternehmen

"BW-e-Pflegefahrzeuge" - Förderung vollelektrischer Kleinwagen für Pflege- und Sozialeinrichtungen in Baden-Württemberg

Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?

  • Zuschuss bis zu 7.000 € beim Neukauf (Erstzulassung) von vollelektrischen Kleinwagen für die Pflege (Batterie und/oder Brennstoffzellen) mit einer maximalen Fahrzeuglänge von 4,1 Metern
  • Ausschließlicher Einsatz des Elektrofahrzeugs in der stationären oder ambulanten Pflege
  • Einsatz und Zulassung des Elektrofahrzeugs in Baden-Württemberg (mind. 3 Jahre Zulassung in Baden-Württemberg)

Wer ist förderberechtigt?

  • Zugelassene ambulante und stationäre Pflege- und Sozialeinrichtungen in Baden-Württemberg

Frist für die Antragstellung: Bis spätestens 31.12.2025

Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite der L-Bank.

Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?

  • Neue batterieelektrische oder mit Brennstoffzelle betriebene Nutzfahrzeuge
  • Neue Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten von gekauften, geleasten oder gemieteten Fahrzeugen
  • Einsatz und Zulassung der Fahrzeuge überwiegend in Baden-Württemberg
  • Umrüstungen sind ebenfalls förderfähig

Wer ist förderberechtigt?

  • Öffentliche Institutionen, Unternehmen

Es gibt keine Frist zur Antragstellung. 

Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. 

Was wird gefördert und was sind die Voraussetzungen?

  • Neue öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss in Baden-Württemberg
  • Gefördert wird die Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von Ladestationen
  • Zuschuss bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 € je Ladepunkt

Wer ist förderberechtigt?

  • Öffentliche Institutionen, Unternehmen, eingetragene Vereine, Genossenschaften

Frist für Antragstellung: bis spätestens 31.12.2025

Weitere Informationen und alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Dienstwagen geht auch elektrisch!

Wenn Sie Ladesäulen am Arbeitsplatz installieren möchten, gibt es die Möglichkeit diese privat oder öffentlich zugänglich zu gestalten.  

Private Ladesäulen:​

  • Die Ladesäule kann nur von einem bestimmten Personenkreis benutzt werden. Das kann unterschiedlich geregelt werden:
    1. Nur Dienstwagen dürfen laden.
    2. Dienstwagen und private Fahrzeuge der Mitarbeitenden dürfen laden.
  • Wenn Sie eine private Ladesäule installieren, müssen Sie sich nicht an die Ladesäulenverordnung halten. Dadurch entsteht weniger Aufwand.
  • Auch für Organisationen und Vereine interessant, da Sie den Zugang zur Ladesäule kontrollieren können und der bürokratische Aufwand verhältnismäßig geringer ist. 
  1.  

Öffentliche Ladesäulen

  • Für jeden zugänglich
  • Standort
    1. Auf öffentlichem Grund
    2. Frei zugänglich auf dem Betriebsgelände
  • Es gibt aber die Möglichkeit, die Ladesäule zu gewissen Zeiten nur betrieblich zu nutzen. So kann man verhindern, dass Kunden die Ladesäulen belegen.
  • Es gibt verschiedene Vorlagen der Ladesäulenverordnung, die Sie erfüllen müssen. Alles Wichtige dazu finden Sie hier.

Was ist wichtig, wenn ich eine private Wallbox vom Arbeitgeber bekommen soll?

Wenn Sie einen E-Dienstwagen von Ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen, wird Ihnen gegebenenfalls auch die Bereitstellung einer Wallbox inkl. Installation von Ihrem Arbeitgeber angeboten, um Ihnen zu Hause laden zu ermöglichen.

Ihr Arbeitgeber hat drei Möglichkeiten Ihnen die Wallbox bereitzustellen

  • Die Wallbox wird Ihnen kostenlos oder gegen einen kleinen Betrag verliehen
  • Die Wallbox wird Ihnen geschenkt
  • Die Wallbox wird geleast und dem Arbeitnehmer überlassen

Steuerliche Vor- und Nachteile finden Sie  hier.

Die Abrechnung der Stromkosten für das Laden zu Hause von Firmenfahrzeugen kann abgerechnet werden über:

  • Monatliche Pauschalen
  • Genaue Stromkosten-Abrechnung

Welche Pauschalbeträge angesetzt werden und was notwendig ist für eine genaue Ladestrom-Abrechnung, wenn Sie Ihren E-Dienstwagen zu Hause laden:

Alles Wichtige für die Abrechnung ihrer Stromkosten finden Sie hier

Steuerliche Aspekte:

Dienstwagen Aufladen im Betrieb und zu Hause

Ihre Mitarbeitenden können kostenlos oder mit billigen Strompreisen steuerfrei im Betrieb Ihre Dienstwagen laden. Genaueres und wie privat getragene Stromkosten erstattet werden können, erfahren Sie hier

Es gibt verschiedene Vergünstigungen, wenn Sie Ihren Mitarbeitenden Elektro- oder Hybridfahrzeuge anbieten. Hier alle Besonderheiten.

Informationen dazu finden Sie hier.

Informationen dazu erhalten Sie hier

Ein Mann fährt auf einem vollgeladenen Lastenrad durch eine Stadt.
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Fahrrad-Leasing vs. Dienstrad

Es gibt die Möglichkeit für Unternehmen Fahrrad-Leasing durch einen Fahrradhändler anzubieten.

Neben dem Kauf eines Elektrofahrrads ist ggf. eine Finanzierung über Ihren Fahrradhändler möglich. Aber auch ein Fahrrad-Leasing über Ihren Arbeitgeber ist denkbar, sofern dieser Fahrrad-Leasing anbietet. Ein Anspruch besteht nicht. Ob Leasing sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. 

Fahrrad-Leasing-Varianten:

  1. Kauf eines Dienstrads durch den Arbeitgeber und für den Mitarbeitenden kostenfreie Überlassung auch für private Zwecke
  2. Leasing mit Übernahme der kompletten Leasingrate durch den Arbeitgeber
  3. Leasing mit Übernahme der kompletten Leasingrate durch den Arbeitnehmer

Ablauf Leasing:

  1. Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinganbieter schließen (Zahlungsabwicklung, Versicherung, Service, Datenschutz, Leasingbedingungen)
  2. Arbeitgeber erhält Firmen-ID zur Weitergabe an die Arbeitnehmer
  3. Digitale Abwicklung der Jobrad-Anfragen/Angebote
    • Arbeitnehmer sucht sich beim Händler ein Fahrrad aus
    • Händler erstellt mit Firmen-ID ein Angebot übers Portal
    • Arbeitgeber und Arbeitnehmer nehmen das Angebot an
    • Händler erhält die Freigabe
  4. Übergabe des Fahrrads durch Händler an den Arbeitnehmer in
  5. Abrechnung über Leasinganbieter

Sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer gilt es einiges zu beachten. Gute Zusammenfassungen finden Sie hier und hier

Anbieter von Diensträdern:

Es gibt auch noch weitere Anbieter. Hier nur eine Auswahl:

Besonderheiten für öffentliche Arbeitgeber:

Für öffentliche Arbeitgeber in Baden-Württemberg gelten besondere Bedingungen.
Fahrrad-Leasing ist in diesem Fall nur über Jobrad möglich. 

Besonderheiten für Vereine und Organisationen: 

Diensträder sind nicht für ehrenamtliche Mitarbeitende möglich. 

Übersicht der Händler in KA:

Eine Übersicht an Händlern und Herstellern für gewerbliche Lastenräder in Karlsruhe finden Sie bei „Flottes Gewerbe in Karlsruhe“. 

Ihr
Kontakt

Porträt von Vanessa Herhoffer
Vanessa Herhoffer
Energieberatung
Photovoltaik & Nachhaltige Mobilität
0721 – 480 88 250
beratungszentrum@kek-karlsruhe.de

Gib hier deine Überschrift ein

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