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Foto von einem Mehrfamilienhaus mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach.
© shutterstock/Bilanol

Teil 1: Photovoltaik in der Wohneigentümergemeinschaft

#Gemeinsam Photovoltaik
Teil 1: Vorteile und Zustimmungsverfahren

Sie sind Teil einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) und denken darüber nach, eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach zu installieren? Eine kluge Entscheidung! Doch wie setzt man ein solches Gemeinschaftsprojekt erfolgreich um? Unsere Photovoltaik-Expertin Vanessa Herhoffer erklärt in der Reihe #Gemeinsam Photovoltaik, welche Schritte notwendig sind.

Im ersten Teil erfahren Sie, welche Vorteile eine PV-Anlage für Ihre WEG hat und wie Sie die nötige Mehrheit in der Eigentümerversammlung gewinnen.

Vorteile einer Photovoltaik-Anlage in der WEG

Als WEG von Förderungen profitieren

Die Vorteile liegen auf der Hand – und das Beste: In Karlsruhe gibt es attraktive Förderprogramme für Photovoltaik! Damit wird die Investition noch lohnender.

Mit dem KlimaBonus der Stadt Karlsruhe können Sie bis zu 2.500 € Förderung für Ihre neue Photovoltaikanlage erhalten. Pro installiertem kWp gibt es 250 € Zuschuss. Zusätzlich können Sie sich die Steuerberatungskosten bezuschussen lassen und erhalten einen Bonus, wenn Sie PV-Module an Ihrer Fassade anbringen oder PVT-Module (Symbiose aus Strom- und Wärmeproduktion) nutzen. Anträge können über das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe gestellt werden: Mehr erfahren.

Der entscheidende nächste Schritt: Zustimmung in der WEG-Versammlung bekommen

Damit die Photovoltaikanlage realisiert werden kann, benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt, ist ein Beschluss erforderlich. Aber keine Sorge: Eine einfache Mehrheit reicht oft schon aus!

Welche Mehrheit erforderlich ist hängt von der Art der PV-Anlage ab.

Photovoltaikanlage auf dem Dach: Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Individuelle Finanzierung bedeutet, dass nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, die der Installation zustimmen, auch die Kosten übernehmen. Diese bekommen dann auch das alleinige Nutzungsrecht an der PV-Anlage.

    Hierfür reicht eine einfache Mehrheit (51%) der stimmberechtigten anwesenden Eigentümerinnen und Eigentümer aus.
  • Gemeinsame Finanzierung bedeutet, dass die Kosten auf alle Eigentümerinnen und Eigentümer umgelegt werden sollen. Das Nutzungsrecht an der PV-Anlage wird dann gemeinschaftlich aufgeteilt.

    Hierfür müssen mehr als zwei Drittel aller stimmberechtigten Eigentümerinnen und Eigentümer zustimmen. Diesen muss außerdem mehr als die Hälfte aller Eigentumsanteile gehören.

Grafik, die die Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage bildlich erklärt. Sie nimmt Bezug auf den vorherigen Absatz.
© KEK/Pauline Amann

Erforderliche Mehrheiten für die Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage in der Wohneigentümergemeinschaft

Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach klappt nicht und Sie möchten zumindest mit einem Balkonkraftwerk Strom gewinnen? Super, das Vorhaben können die anderen Eigentümerinnen und Eigentümer nur mit triftigem Grund ablehnen (z. B. Denkmalschutz oder Verschattung anderer Wohnungen).

Übrigens: Sollte für Ihr Haus unter die PV-Pflicht fallen, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer einer PV-Anlage zustimmen. Hier geht es dann nur noch um die konkrete Umsetzung. Erfahren Sie hier mehr zur PV-Pflicht.

Mit der richtigen Vorbereitung und einer klaren Strategie kann Ihre WEG erfolgreich auf Solarstrom umsteigen! Bleiben Sie dran für den nächsten Teil unserer Reihe, in dem es um mögliche Betriebskonzepte geht. #Gemeinsam Photovoltaik.

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