Die Photovoltaik-Pflicht unter der Lupe: Wen sie betrifft und was es zu beachten gilt

Baden-Württemberg will bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, spielt Photovoltaik (PV) in unserem sonnenreichen Bundesland eine ganz zentrale Rolle. Die Photovoltaik-Pflicht soll dabei helfen, das Tempo der Energiewende zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass künftig wirklich alle geeigneten Dach- und Parkplatzflächen für die Solarstromerzeugung genutzt werden. Sanierungsexpertin Julia Hochschild vom Team EnergieQuartiere der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.


Warum überhaupt PV-Pflicht?

In Baden-Württemberg sind noch etwa 88% des Potenzials auf den Dächern ungenutzt. Durch die PV-Pflicht soll der Ausbau der Dachflächen-Photovoltaik vorangetrieben und die Energie dort erzeugt werden, wo sie auch gebraucht wird. Die „Sowieso-da“-Flächen nicht für Photovoltaik zu nutzen, wäre eine verlorene Chance.

Wen betrifft die PV-Pflicht?

Die PV-Pflicht betrifft Bauherr*innen, die ein neues Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, eine grundlegende Dachsanierung oder einen offenen Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen planen und realisieren. Die PV-Pflicht bei Neubauten von Gebäuden greift ab einer Nutzfläche von mehr als 50m2. Grundsätzlich sollen Dächer auch so geplant werden, dass sie sich für die Nutzung einer PV-Anlage so gut wie möglich eignen.

Dachsanierung & PV-Pflicht – Was ist zu beachten?

Sobald die Dachabdichtung oder die Dacheindeckung vollständig erneuert wird, kommt die PV-Pflicht ins Spiel. Auch dann, wenn Baustoffe wie Dachziegel wiederverwendet werden. Die PV-Pflicht ist eine Chance, mit der Installation einer PV-Anlage eigenen Sonnenstrom zu produzieren, unabhängiger von steigenden Strompreisen zu werden und den Immobilienwert zu steigern.

Und wie geht’s genau?

Bei individuellen Fragen am besten einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der KEK vereinbaren. Unsere Photovoltaik-Expert*innen helfen bei Fragen rund um die Themen Photovolatik und PV-Pflicht weiter. Zur Terminvereinbarung geht es hier.
Außerdem gibt es auf der Webseite des Umweltministeriums einen Handlungsleitfaden sowie eine Liste mit Fragen und Antworten. Hier sind zahlreiche Informationen darüber zu finden, wie die PV-Pflicht angewendet wird, wie groß die Anlage sein muss, welche Ersatzmaßnahmen möglich sind und welche Ausnahmen gelten.

Angebote der KEK

Zu Gebäudesanierung, Fördermitteln, Heizungstausch und Erneuerbare Energien berät die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) kostenfrei und neutral: weitere Informationen und Terminvereinbarung.

Außerdem finden regelmäßig Online-Vorträge zum Thema Photovoltaik statt. Die nächsten Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.


 
Weitere Informationen auf der Webseite des Umweltministeriums