Erstberatung E-Mobilität im Beratungszentrum

Die KEK bietet Erstberatungen zum Thema Elektromobilität für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe an. Im Fokus steht dabei die unabhängige Beratung zur Nutzung unterschiedlicher E-Fahrzeuge. Die Erstberatung E-Mobilität wird im Rahmen des Förderprogramms Nachhaltige Mobilität durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg gefördert und ist daher kostenlos.



Erstberatung – Informationen E-Mobilität allgemein
  • Überblick über Formen und Relevanz von E-Mobilität
  • Übersicht über E-Mobilitätsangebote in Karlsruhe
  • Tipps für den individuellen Umstieg

Dauer: etwa 1 Stunde | kostenfrei



Erstberatung – Wahl des E-Pkws (Elektrobasiert oder Plug-In)

  • Analyse des aktuellen Mobilitätsbedarfs sowie möglicher Ladeoptionen
  • Unterstützung bei der Wahl des passenden E-Fahrzeugs
  • Informationen und Beratung zu Kosten und Fördermöglichkeiten

Dauer: etwa 1 Stunde | kostenfrei



Erstberatung – Laden zu Hause

  • Erstanalyse Parksituation zu Hause
  • Überblick über individuelle Möglichkeiten zu Hause zu laden
  • Informationen zu Kosten, Fördermöglichkeiten
  • Aufzeigen nächster relevanter Umsetzungsschritte

Dauer: etwa 1 Stunde | kostenfrei



Erstberatung – Umstieg/Einstieg E-Lastenrad

  • Analyse der aktuellen Mobilitätssituation
  • Überblick über Modelle und Typen von E-Lastenrädern
  • Unterstützung bei der Wahl des passenden E-Fahrzeugs
  • Informationen und Beratung zu Kosten und Fördermöglichkeiten

Dauer: etwa eine Stunde | kostenfrei


 

Terminvereinbarung
Die Beratung findet im Beratungszentrum der KEK, online oder telefonisch statt. Termine können Sie direkt bei Kristine Simonis vereinbaren unter www.kek-karlsruhe.de/terminvereinbarung/.

Förderung E-Mobilität

Übersicht über Fördermöglichkeiten für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur (Stand: Juni 2021)

1. Förderung von Fahrzeugen

Bis Ende 2022 Umweltbonus (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von neuen bzw. jungen gebrauchten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen oder akustische Zusatzeinrichtung für Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen.

Wer kann von der Förderung Gebrauch machen?

Förderberechtige sind Privatpersonen, Unternehmen (auch Leasingnehmer) Stiftungen, Körperschaften und Vereine

Wie wird gefördert?

Im Rahmen der befristeten Innovationsprämie für batterieelektrische Fahrzeuge bzw. Brennstoffzellenfahrzeuge können bei Kauf eines Fahrzeugs aktuell maximal 9.000 Euro bezuschusst werden. Für Plug-In Hybride beträgt der Zuschuss zurzeit maximal 6.750 Euro.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der Höhe des Nettolistenpreises des Fahrzeugs. Bei Leasing des E-Fahrzeugs ist die Höhe der Förderung gestaffelt nach der Leasing-Dauer.

Zudem ist der Einbau eines akustischen Warnsystems (AWAS) förderungsfähig, wenn dieses u.a. zum Zeitpunkt der Fahrzeuggenehmigung nicht verpflichtend im Fahrzeug eingebaut sein musste.

Fördervoraussetzung

Das Fahrzeug muss auf der förderfähigen Liste des BAFA veröffentlicht sein. Diese finden Sie hier. Für die Förderung von jungen elektrisch betriebenen Gebrauchtwagen muss die Erstzulassung nach dem 04.11.2019 erfolgt sein.

Kombinierbar ist das Förderprogramm mit Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil, dem Sofortprogramm Saubere Luft, der Förderrichtlinie Elektromobilität, und Klimaoffensive für den Mittelstand

Die befristete Innovationsprämie gilt bis zum 31.12.2021.

Weitere Informationen
finden Sie hier

Ab Anfang 2023 Umweltbonus (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

  • ab Januar 2023 gilt:

    • vollelektrische Fahrzeuge (BEV), die weniger als 40.000 Euro kosten, sollen noch mit 4.500 statt wie bisher 6.000 Euro bezuschusst werden.
    • BEV mit einem Kaufpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden noch mit 3.000 Euro gefördert
    • Für Plug-In Hybride gibt es keine Förderung mehr

    ab September 2023 gilt:

    • Nur noch Privatpersonen können den Umweltbonus beantragen. Eine Ausnahme für Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.

    ab Januar 2024 gilt:

    • Es werden noch BEV und FCEV bis zu einem Netto-Listenpreis von 45.000 Euro gefördert – mit nur noch 3.000 Euro. Für teurere Fahrzeuge gibt es 2024 keine Förderung mehr.

    Die angegebenen Fördersummen beziehen sich nur auf den Bundesanteil

    • Der Anteil der Hersteller soll auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen.

    Maßgeblich bleibt laut dem Ministerium weiterhin das Datum des Förderantrags, der die Zulassung voraussetzt (es gibt angesichts der Lieferzeiten also keine Änderung auf das Bestelldatum).

E-Lastenräder (Verkehrsministerium Baden-Württemberg)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf von Elektrolastenrad oder Elektroanhänger für Fahrräder für die gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, Freiberufler, gemeinnützige Organisation, Kommunen.

Wie wird gefördert?

25% der Kosten werden übernommen, bei Kauf oder Leasing eines

  1. Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklasse L1e bis L5e,
  2. Elektrolastenrad bis 25 km/h für Waren, Material- oder Personentransport
  3. Elektrolastenanhänger für Fahrräder

maximal 2.500€

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg

E-Lastenfahrräder (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von serienmäßigen, neuen E-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) und E-Lastenanhängern mit einer Mindest-Nutzlast von 120 kg. Es handelt sich um eine Projektförderung.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Privatunternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähige Vereine und Verbände.

Wie wird gefördert?

Es werden 25% der Kosten für Anschaffung übernommen, maximal jedoch 2.500 Euro.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFAs

Gewerbliche E-Cargobikes (Stadt Karlsruhe)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von serienmäßigen, neuen E-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) und E-Lastenanhängern mit einer Mindest-Nutzlast von 120 kg. Es handelt sich um eine Projektförderung.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Privatunternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähige Vereine und Verbände.

Wie wird gefördert?

Es werden 25% der Kosten für Anschaffung übernommen, maximal jedoch 2.500 Euro.

Die Karlsruher Förderung ist mit der Förderung des Bundesumweltministeriums in gleicher Höhe kombinierbar. Dadurch können kumuliert bis zu 50 Prozent des Neupreises eines Lastenrades bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt Karlsruhe.

BW-e-Solar-Gutschein

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf und das Leasen eines E-Pkws (M1), eines E-Nutzfahrzeugs bis 3,5 t (N1) oder E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e), wenn gleichzeitig eine PV-Anlage (neu) betrieben wird. In Verbindung mit der Anschaffung eines E-Fahrzeugs ist zudem die pauschale Förderung einer Wallbox möglich.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind natürliche und juristisches Personen, OHGs sowie Personengesellschaften, die vorwiegend in Baden-Württemberg unterwegs sind und das Fahrzeug dort kaufen oder leasen.

Wie wird gefördert?

Pauschal werden 1000 Euro für die Anschaffung (Kauf oder Leasing) eines der genannten E-Fahrzeuge gefördert, wenn gleichzeitig eine PV-Anlage betrieben ist oder installiert wird. Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung ist, dass

  1. das E-Fahrzeug für mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen ist. Die maximale Förderung beim Leasing erstreckt sich auf 3 Jahre.
  2. die PV-Anlage vom Antragssteller betrieben wird bzw. ab Zuwendungsbescheid innerhalb der nächsten 6 Monaten Anlagenbetreiber durch die Installation einer PV-Anlage wird.
  3. Die Anlage mindestens 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweist.

Für die Anschaffung einer Wallbox in Verbindung mit der Anschaffung des E-Fahrzeugs können zudem pauschal 500 Euro Förderung beantragt werden. Die Wallbox muss dabei aus der PV-Anlage gespeist werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Verkehrsministerium BW und der L-Bank.

2. Förderung von Ladeinfrastruktur

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – Kommunen (KFW 439)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen bis maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, die zum Aufladen kommunaler Flottenfahrzeuge und Privatfahrzeugen von Beschäftigten einer Kommune errichtet werden. Voraussetzung für die Förderung sind u.a. der Bezug von 100% Ökostrom und eine Betriebslaufzeit von 6 Jahren ab Inbetriebnahme.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Kommunen sowie kommunale Unternehmen (Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände).

Wie wird gefördert?

Es werden 70% der zuschussfähigen Gesamtkosten gefördert, maximal jedoch 900 Euro pro Ladepunkte. Die Antragssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen. Entsprechend sind in einem Antrag mindestens zehn förderfähige Ladepunkte zu bündeln. Die Gesamtkosten des Vorhabens dürfen 12.857,14 Euro nicht unterschreiten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der KFW.

 

 

 

Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (KfW 441)

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen bis maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, die zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten von Unternehmen errichtet werden. Voraussetzung für die Förderung sind u.a. der Bezug von 100% Ökostrom und eine Betriebslaufzeit von 6 Jahren ab Inbetriebnahme.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt gewerbliche Unternehmen, die mehrheitlich im Privatbesitz sind, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen sowie Einzelunternehmer und Freiberufler.

Wie wird gefördert?

Es werden 70% der zuschussfähigen Gesamtkosten gefördert, maximal jedoch 900 Euro pro Ladepunkt. Dabei müssen die Gesamtkosten mindestens 1.285,71 Euro betragen, damit eine Förderung möglich ist. Pro Standort beschränkt sich die Förderung auf 45.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der KFW.

 

 

 

BW-e-Solar-Gutschein

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf und das Leasen eines E-Pkws (M1), eines E-Nutzfahrzeugs bis 3,5 t (N1) oder E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e), wenn gleichzeitig eine PV-Anlage (neu) betrieben wird. In Verbindung mit der Anschaffung eines E-Fahrzeugs ist zudem die pauschale Förderung einer Wallbox möglich.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind natürliche und juristisches Personen, OHGs sowie Personengesellschaften, die vorwiegend in Baden-Württemberg unterwegs sind und das Fahrzeug dort kaufen oder leasen.

Wie wird gefördert?

Für die Anschaffung einer Wallbox in Verbindung mit der Anschaffung des E-Fahrzeugs können zudem pauschal 500 Euro Förderung beantragt werden. Die Wallbox muss dabei aus der PV-Anlage gespeist werden.

Pauschal werden 1000 Euro für die Anschaffung (Kauf oder Leasing) eines der genannten E-Fahrzeuge gefördert, wenn gleichzeitig eine PV-Anlage betrieben ist oder installiert wird. Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung ist, dass

  1. das E-Fahrzeug für mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen ist. Die maximale Förderung beim Leasing erstreckt sich auf 3 Jahre.
  2. die PV-Anlage vom Antragssteller betrieben wird bzw. ab Zuwendungsbescheid innerhalb der nächsten 6 Monaten Anlagenbetreiber durch die Installation einer PV-Anlage wird.
  3. Die Anlage mindestens 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweist.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Verkehrsministerium BW und der L-Bank.

Bitte beachten Sie, dass eventuelle Änderungen des Förderangebots nicht immer unmittelbar auf unserer Webseite abbildbar sind. Aktuelle sowie weitere Förderungen zum Bereich E-Mobilität können Sie immer auch www.foerderdatenbank.de finden.