Photovoltaik-Pflicht ab 2022

Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen, günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb sind sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten jetzt Pflicht / Karina Romanowski, PV-Beraterin der KEK und des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg informiert und berät kostenfrei zur Photovoltaik-Pflicht ab 2022


Erweiterte PV-Pflicht – für wen gilt sie?

Seit 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgen neue Wohngebäude. „Wer einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss künftig 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Plätzen und ab Januar 2023 für grundlegende Dachsanierungen“, erklärt Karina Romanowski, Beraterin der KEK und des PV-Netzwerks Mittlerer Oberrhein (MO).

Ein Beispiel zeigt, was die Solarpflicht bedeutet: Ein freistehendes Einfamilienhaus mit nach Ost und West ausgerichteten Dachflächen verfügt über rund 80 Quadratmeter Fläche. Um die PV-Pflicht zu erfüllen, sind knapp 50 Quadratmeter der Dachfläche zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung von knapp elf Kilowattpeak. Ein Kilowatt kostet derzeit rund 1.800 Euro, die gesamte Anlage also rund 20.000 Euro. Für den Klimaschutz sei es am besten, das ganze Dach für möglichst viel Solarstrom zu belegen, rät Romanowski. Gerade nach Osten und Westen orientierte Dachflächen liefern gemeinsam über den ganzen Tag günstigen Strom. „Sie sind der einzige Bestandteil des Gebäudes, der mehr Geld einbringt, als er kostet. Künftig werden sie zum Standard werden wie die Regenrinne oder die Heizung“, so die PV-Beraterin.

PV lohnt sich auch für Nichtwohngebäude

Bei einem Nichtwohngebäude mit einem 300 Quadratmeter großen Flachdach muss die Anlage rund 40 Kilowattpeak installierte Leistung haben. Die Kosten dafür liegen bei rund 60.000 Euro. Das klingt viel, lohnt sich aber richtig. Denn die Anlagen erzeugen tagsüber Solarstrom. Genau zu der Zeit wird in den Betrieben gearbeitet und der meiste Strom benötigt. Ein großer Anteil des erzeugten Stroms wird also sofort selbst verbraucht. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der Anlage und entlastet das Stromnetz.

PV-Anlagen, die über Parkplätzen installiert sind, lohnen sich ebenfalls. Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen grünen Strom. Gleichzeitig spenden sie Schatten für darunter parkende Autos. Die Zahl der Elektroautos nimmt stetig zu und damit auch der Stromverbrauch. Denkbar ist die Kombination mit Ladesäulen für E-Autos. So kann der erzeugte Strom unmittelbar vor Ort verwendet werden.

Alternative Möglichkeiten zur Erfüllung der PV-Pflicht

Wer keine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder der Fassade haben möchte, kann alternativ auf Anlagen in unmittelbarer räumlicher Umgebung setzen. Zum Beispiel auf der Wiese vor dem Haus. „Auch die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist möglich“, erklärt Romanowski vom PV-Netzwerk. „Der Strom kann an Dritte vor Ort verkauft oder ins Netz eingespeist werden.“ Eine weitere Option sind Solarthermie-Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die Heizung unterstützen können.

Die KEK berät kostenfrei rund ums Thema Photovoltaik

Gemeinsam mit dem PV-Netzwerk Mittlerer Oberrhein berät Karina Romanowski von der KEK Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Zum Beispiel zur Eignung des Gebäudes für eine Photovoltaikanlage, zu Eigenverbrauch und Stromspeicherung, Planung, Fördermitteln und Stecker-Solargeräten („Balkon-PV“). Die Beratungen finden vor Ort im KEK-Beratungszentrum Klima Energie Mobilität, telefonisch oder online statt >>Terminbuchung und weitere Informationen



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Foto: © Kuhnle & Knödler