Hinweise und Möglichkeiten nach Ende der EEG-Förderdauer


Photovoltaikanlagen, die nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden, erhalten für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres eine Vergütung für den eingespeisten Strom. Für ältere Anlagen, die vor dem  Jahr  2000  installiert  wurden,  regelte  das  EEG  2000,  dass  das  Jahr  2000  als  Inbetriebnahmejahr  gilt.  Damit endet für alle PV-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, die Förderung zum Jahresende 2020. Bei PhotovoltaikAnlagen,  die  nach  20  Jahren  aus  der  EEG-Förderung  fallen,  spricht  man  von  Ü20-Anlagen.

Für die Betreiber dieser sogenannten Ü20-Photovoltaik-Anlagen gibt es zwei hilfreiche Leitfäden mit aktuellen Informationen:

  1. Die Handlungsanweisung der Energieagentur NRW „Hinweis für Betreiber von Ü20-Photovoltaikanlagen“

  2. Der Leitfaden des Solarcluster BW „Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen“

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Expert*innen.


Foto: ©Photovoltaik-Netzwerk BW/ Kuhnle&Knödler

Energieberaterin Yasmini Yekini (KEK) gibt Tipps zum Start der Heizperiode


Die Tage werden kürzer und es wird kälter: Mit dem Herbst hat auch die Heizsaison begonnen. Im deutschen Durchschnittshaushalt entfallen knapp 60 Prozent der Nebenkosten auf die Heizenergie. Yasmin Yekini von der KEK gibt Tipps, wie Sie mit geringeren Kosten komfortabel durch die kalte Jahreszeit kommen:

Tipp 1: Heizkörper entlüften

Manchmal werden nicht alle Heizkörper gleichmäßig warm. Wenn es anfängt zu gluckern, ist wahrscheinlich zu viel Luft im Heizkörper. Das ist nicht nur störend und ungünstig für das Raumklima, sondern erhöht auch den Heizenergieverbrauch. Deshalb sollten Heizkörper regelmäßig entlüftet werden. Mit etwas handwerklichem Geschick können Sie das auch selber machen: Mit einem Vierkantschlüssel öffnet man das seitliche Entlüftungsventil und lässt die Luft raus – bis statt der Luft nur noch Wasser entweicht. Anschließend müssen Sie eventuell etwas Wasser nachfüllen.

Yasmin Yekini gibt Tipps zum richtigen Heizen ©KEK

Tipp 2: Heizung richtig einstellen

Die Heizung sollte individuell auf den tatsächlichen Wärmebedarf des Haushalts eingestellt sein. Eine Raumtemperatur von 20°C reicht zum Wohlfühlen aus, in Schlafzimmer, Flur und Küche sind 16 bis 18°C optimal. In der Nacht, zum Lüften oder wenn Sie nicht zu Hause sind, ist es sinnvoll, die Temperatur auf 16°C abzusenken. Kühler sollte es allerdings nicht werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Überprüfen Sie die programmierten Ein- und Ausschaltzeiten der Heizung. Haben sich Ihre Aufsteh- oder Schlafenszeiten geändert? Dann sollten Sie auch die Betriebsphasen Ihrer Heizung anpassen. So können Sie Ihren Heizenergieverbrauch schon mit kleinen Handgriffen spürbar senken.

Tipp 3: Rohrleitungen dämmen

 So wie man im Winter einen dicken Pulli anzieht, so sollten auch die Rohrleitungen und Armaturen, wie z.B. Pumpen, schön warm eingepackt sein. Gerade in unbeheizten Räumen und Heizungskellern kann man die Rohre nachträglich gut dämmen und eine unzureichende Dämmung gegen eine bessere austauschen. Einfache Faustregel: Die Rohrleitung ist gut gedämmt, wenn die Dämmung etwa so dick ist wie das Rohr selbst.

Tipp 4: Machen Sie den Heiz-Check

Bei winterlichen Außentemperaturen von maximal 5°C bieten wir für private Haushalte mit Gas- oder Ölheizkessel, Fernwärmestation oder Wärmepumpe den Heiz-Check der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg an. Dabei prüfen wir vor Ort, ob die Heizungsanlage optimal eingestellt ist. Anschließend erhalten Sie einen Kurzbericht mit den Ergebnissen und Empfehlungen. Die Eigenbeteiligung für den Check liegt bei 30 €. Anmeldung unter info@kek-karlsruhe.de oder 0721/48088-23. 


Weitere Informationen

Energie-Checks der Verbraucherzentrale

In unserem Video beantworten wir sämtliche Fragen zum Balkonmodul und geben konkrete Tipps zur Umsetzung


Mit einem Balkonmodul zuhause selber Solarstrom erzeugen?

Solarstrom ist längst günstiger als Strom aus dem Netz und nicht nur etwas für Hausbesitzer*innen mit eigenem Dach. „Balkonmodule“ sind Mini-Photovoltaikanlagen und eine attraktive Alternative für alle, die zur Miete oder in einer Eigentumswohnung mit wohnen und auf dem Balkon oder der Terrasse ihren eigenen Solarstrom erzeugen möchten. Wie funktioniert ein Balkonmodul? Was muss ich beim Kauf und bei der Installation beachten? Muss man es anmelden? Was kostet ein Modul und was bringt es? Lohnt es sich für mich – und für die Umwelt? In unserem Video beantworten wir sämtliche Fragen zum Balkonmodul und geben konkrete Tipps für Ihr eigenes Projekt!

Das Video „Balkonmodul – Solarenergie zuhause“ ist eine Kooperation des Helmholtz-Projekts „Energietransformation im Dialog – Vom Reallabor zum Karlsruher Transformationszentrum“ des Instituts für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des KIT, der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) und dem Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg.

Inhalt:

  • 1:03 Für wen sind Balkonmodule geeignet?
  • 1:55 Was ist ein Balkonmodul?
  • 2:53 Wie richte ich das Balkonmodul ein?
  • 4:15 Wie funktioniert ein Balkonmodul?
  • 4:58 Auf einen Blick: Zusammenfassung

Zum Video „Balkonmodul – Solarenergie zu Hause“


Weitere Informationen

Mitwirkende: Energietransformation im Dialog, ITAS / Karlsruher Institut für Technologie (KIT): Johanna Sterrer, Anna-Barbara Grebhahn, Marius Albiez, Volker Stelzer Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK): Maria Gagliardi-Reolon, Hannah Ritter, Birgit Groh

Klimagerechte Stadt-, Wärme- und Mobilitätsplanung vor dem Hintergrund des neuen Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg


Was bedeutet es für eine Kommune oder einen Landkreis „Klimagerecht unterwegs“ zu sein? Und welche Entscheidungen und Beschlüsse müssen dafür in der Verwaltung und auch im Gemeinderat getroffen werden? Basis für alle Entscheidungen ist eine gute Planung und die beginnt schon mit der Bauleitplanung. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg stehen zukünftig weitere wichtige Planungsinstrumente wie Klimamobilitätspläne und auch Wärmepläne bereit.

Welche Möglichkeiten des klimagerechten Planens auf kommunaler Ebene bestehen und wie die Planung umgesetzt werden kann, stand im Fokus bei der Veranstaltung „Klimagerecht unterwegs – Stadt-, Wärme- und Mobilitätsplanung vor dem Hintergrund des neuen Klimaschutzgesetzes BW“ am 12.10.2020. Zur Information und zum virtuellen Austausch hatten der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RMVO) und die Energieagenturen der Region – Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK), Energieagentur Mittelbaden und Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe (UEA)- die Planungsämter der Kommunen in der Region, aber auch Bauträger und Architekten eingeladen.

Die Veranstalter präsentierten ihren neuen Leitfaden mit dem Titel „Klimagerechte Bauleitplanung für die Region Mittlerer Oberrhein“, unter anderem anhand von Praxisbeispielen aus Graben-Neudorf und Bruchsal. „Da wir beim Bauen langfristig die Weichen für den Energieverbrauch stellen, gehört dieser Sektor zu den wirksamsten Hebeln der lokalen Klimapolitik“, unterstrich Hager. Vor diesem Hintergrund beleuchteten die Veranstalter die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des klimagerechten Planens, um Kommunen auf ihrem Weg zu einer möglichst energieeffizienten Quartiers- und Siedlungsplanung zu unterstützen. Ergänzend dazu zeigten zwei Referenten unter den Stichworten „Klimamobilitätspläne“ und „Neue Mobilität im Quartier“ Beispiele aus dem Mobilitätsbereich auf.

Via Live Stream verfolgten rund 100 Zuschauer das Programm aus der Buhlschen Mühle in Ettlingen. Angesprochen waren die Planungsämter der Kommunen in der Region, aber auch Bauträger und Architekten. Die Veranstaltung war der erste Termin im Regierungsbezirk Karlsruhe aus dem geförderten Projekt „Klimaverträgliche Entwicklung mit dem Schwerpunkt Mobilität in Städten und Gemeinden“.


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://reabw.de und www.region-karlsruhe.de.

Die Online-Veranstaltung wurde gefördert von der Baden-Württemberg Stiftung. Veranstalter waren die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur, die Energieagentur Mittelbaden, die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe und der Regionalverband Mittlerer Oberrhein in Kooperation mit dem Verband der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg.

Foto: ©Gemeinde Graben-Neudorf

für 25 Jahre EMAS – Umweltmanagement-Gütesiegel der Europäischen Union


Die KEK ist seit fast 10 Jahren freiwillig EMAS-zertifiziert. Was steckt dahinter? Im Rahmen von EMAS  (Eco-Management and Audit Scheme) definieren wir in unserem Umweltprogramm jedes Jahr Umweltziele und –maßnahmen, deren Einhaltung von einem unabhängigen Gutachter geprüft wird. Über die Ergebnisse berichten wir in unserer jährlichen öffentlichen Umwelterklärung.

Was bedeutet EMAS?
Mit dem europäischen Umweltmanagementsystem EMAS können Unternehmen jeder Branche und Größe eine Brücke zwischen wirtschaftlichem und nachhaltigem Handeln schlagen. Gerade in der Aufarbeitung der eigenen Umweltauswirkungen liegen große Chancen für den betrieblichen Umweltschutz. Als ein von der Europäischen Kommission entwickeltes Premium-Managementinstrument unterstützt EMAS Unternehmen und Organisationen bei der Bewertung, Berichterstattung und Verbesserung ihrer Umweltleistung.


Weitere Informationen

zu EMAS
zum Umweltmanagement der KEK

Neues Faktenpapier des PV-Netzwerks BW informiert zu Möglichkeiten nach Ende der EEG-Förderdauer


Das neue Faktenpapier des Solar Clusters BW zeigt die aktuellen Möglichkeiten für PV-Anlagenbetreiber nach Ende der EEG-Förderdauer auf. Das Faktenpapier wurde im Rahmen des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg ausgearbeitet.

Photovoltaikanlagen, die nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden, erhalten für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres eine Vergütung für den eingespeisten Strom. Für ältere Anlagen, die vor dem Jahr 2000 installiert wurden, regelte das EEG 2000, dass das Jahr 2000 als Inbetriebnahmejahr gilt. Damit endet für alle PV-Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher installiert wurden, die Förderung zum Jahresende 2020. Bei Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, spricht man von Ü20-Anlagen.

In Baden-Württemberg endet zum 01.01.2021 für rund 2.300 PV-Anlagen mit insgesamt rund 11 MW die EEG-Förderung. Bis Ende 2023 sind in Summe ca. 65 MW bzw. rund 13.700 Anlagen betroffen. Zum Vergleich: Ende 2019 waren insgesamt rund 6.300 MW in BW installiert. Das Faktenpapier zeigt die derzeitigen Möglichkeiten für die Betreiber auf.

Über das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg:

Dieses Faktenpapier ist im Rahmen des Photovoltaik-Netzwerks Baden-Württemberg entstanden. Das Netzwerk setzt neue Impulse für den Ausbau der Sonnenstromnutzung im Südwesten, bringt Akteure zusammen und unterstützt so die Energiewende in allen zwölf Regionen Baden-Württembergs. Aktuell sind bereits über 300 Institutionen & Unternehmen aktiv. Als Anlaufstelle richten sich die regionalen Netzwerke an Kommunen, Bürger*innen, Unternehmen, Landwirte, Umweltschutzverbände und weitere Institutionen. Das Photovoltaik-Netzwerk ist Teil der Solaroffensive des Landes und der Aufbau wird vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert.

Ansprechpartner in Ihrer Region, Informationen zur Photovoltaik & Veranstaltungen finden Sie unter: www.photovoltaik-bw.de


Weitere Informationen

zum Faktenpapier

Foto: ©Beate Schade