Neue Förderprogramme zur Förderung von Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen

Anträge können ab dem 23. November 2021 bei der KFW gestellt werden


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert mit zwei unterschiedlichen Förderprogramme den Ladeinfrastruktur-Ausbau bei Unternehmen und Kommunen zur Unterstützung von Flotten- und Mitarbeiterladen.

Was wird gefördert?
Mit dem Kfw-Programm 441 können Unternehmen Ladeinfrastruktur und deren Errichtung auf privaten (nicht öffentlich zugänglichen) Stellplätzen fördern lassen, die für das Aufladen gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge bzw. der Beschäftigen-Fahrzeuge errichtet werden.
Das Kfw-Programm 439 richtet sich an Kommunen, um den Aufbau von Ladeinfrastruktur zum Laden der eigenen Flotte bzw. der Mitarbeiterfahrzeuge zu fördern.
Gefördert wird in beiden Fällen der Kauf und die Installation von Ladestationen bis maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt. Voraussetzung für die Förderung sind u.a. der Bezug von 100% Ökostrom und eine Betriebslaufzeit von 6 Jahren ab Inbetriebnahme.

Wie wird gefördert?
Insgesamt sind dabei 70% der zuschussfähigen Gesamtkosten förderfähig, maximal jedoch 900 Euro pro Ladepunkt. Für Unternehmen müssen die Gesamtkosten pro Ladepunkt mindestens 1.285,71 Euro betragen, damit eine Förderung möglich ist. Maximal kann ein Standort mit 45.000 Euro gefördert werden. Für Kommunen liegt die Antragssumme bei mindestens 9000 Euro, sodass mindestens 10 Ladepunkte gebündelt beantragt werden müssen. Dabei dürfen die Gesamtkosten des Vorhabens 12.857,14 Euro nicht unterschreiten.
Anträge können seit dem 23.11.2021 solange gestellt werden, solange der Fördermittel im Fördertopf vorhanden sind.

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